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heißa! keine kennzeichenbeleuchtung?

Featured Replies

Geschrieben

moinsen...

§ 10:

Hintere Kennzeichen müssen eine Beleuchtungseinrichtung haben, die den technischen Vorschriften der Richtlinie 76/760/EWG des Rates vom 27. Juli 1976 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Beleuchtungseinrichtungen für das hintere Kennzeichen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern (ABl. EG Nr. L 262 S. 85) oder der ECE-Regelung Nr. 4 über einheitliche Vorschriften für die Genehmigung der Beleuchtungseinrichtungen für das hintere Kennzeichenschild von Kraftfahrzeugen (mit Ausnahme von Krafträdern) und ihren Anhängern (VkBl. 2004 S. 613) in der jeweils geltenden Fassung entspricht und die das ganze Kennzeichen auf 20 m lesbar macht. Die Beleuchtungseinrichtung darf kein Licht unmittelbar nach hinten austreten lassen.

brauch ich jetzt also nich mehr????

Geschrieben

Interessante Frage... Nach Ablösung der StVZO durch die FZV ist der Rückschluss auch richtig, aber neben der FZV gibts auch bindende Richtlinien... guckst du hier:

Rechtsgrundlage für die Anbringung einer Kennzeichenbeleuchtung an der

Rückseite von Krafträdern ist dieRichtlinie 97/24/EG und die

ECE-Regelung Nr. 53. Danach sind Krafträder mit einer hinteren

Kennzeichenbeleuchtung zu versehen. Der Hinweis auf diese

Rechtsvorschriften wird bei einer der nächsten Änderungen der

Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) in § 10 Abs. 4 FZV aufgenommen.

...also haben die Herrn Minister auch schon den Mangel erkannt und werden ihn bald abstellen.

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