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krankerfrank

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Beiträge von krankerfrank

  1. vor 5 Minuten schrieb Lenki:

     

    Ohne Nachweis wo das steht behaupte ich das Gegenteil! Da gibt's nach meinem Wissensstand nur Ausnahmen bei Kisten die in Frankreich zugelassen sind und auch nur bis zu einem gewissen Erstzulassung...

    Ich habe gerade etwas gegoogelt weil ich den beweiß antreten wollte. Ist wohl nur bis bj.63 zulässig. Hatte aber trotzdem noch nie probleme damit. 

  2. vor 11 Stunden schrieb Champ:

     

    Dann warst du aber hoffentlich auch stilecht mit einem Mitsubishi Pajero unterwegs...

    Nee, wir waren mit unserer Schwarzen Transe unterwegs :muah:

  3. Am 6.8.2023 um 17:32 schrieb Karasz1987:

    Zustand am Tag des Kaufes …..

     

    weitere Update folgen in den nächsten Tagen / Wochen  …..

     

    bis bald Freunde 

    IMG_6421.jpeg

    Geil! Sowas hab ich mit 15 das letzte mal in Saargemünd beim MBK Dealer gesehen. Aber die 103 RCX LC beim Peugeot Dealer 2 straßen weiter hatte mich mehr angefixt. Aufjedenfall Viel Erfolg!

  4. vor 7 Stunden schrieb Steuermann:

    Ich überlege gerade, ob ich es nicht zu einseitig finde, das Fahrverhalten ausschließlich mit Charaktereigenschaften zu begründen. 

     

    Mir ist da Folgendes grad in Erinnerung:

    Da trotte ich gerade so gemütlich mit an den Verkehrsfluss angepassten 130 durch die Kassler Berge, während mich ca. vier Tonnen Campingbus ein längeres Gefälle von 8% hinabgleiten lassen. Ich reib mir noch kurz die Augen, aber da seh ich doch tatsächlich ohne erkennbaren Grund an der Talsohle ein erst kurz vor Erreichen erkennbares 80-Schild auftauchen. Gutbürgerlich wie ich bin, hab ich so schnell ich konnte auf die rechte Spur gewechselt und bestmöglich die Anker geworfen, aber da war es auch schon soweit: Kurz hinter dem Schildchen war da so ein Bußgeld-Automat aufgebaut um die Landesfinanzen aufzubessern. Unmittelbar nach der Einnahmequelle war die Geschwindigkeitsbegrenzung dann konsequenterweise auch wieder aufgehoben. 

     

    Ich denke da, für Akzeptanz des Bußgeldkatalogs und die Feinstaubbelastung durch Bremsabrieb ließen sich sicherlich geeignetere Maßnahmen finden. Weiß jemand, welches Autobahnteilstück ich meine?

    Hab das gerade einer Freundin vorgelesen, die hat 8 Blitzeranhänger samt gefolgschaft unter sich. Weiß also von was sie redet. Schalte einen Fachanwalt für Verkehrsrecht ein. Das darf so nicht sein. Von 130 direkt auf 80 ist nicht zulässig. 

  5. vor 1 Minute schrieb Beo:

    Test gestern:

    Fast and Furious - Teil 10

     

    Test Durchführung:

    Ich habe den Film gemeinsam mit meinem Sohn angesehen. 
     

    Ergebnis:

    Ich habe den kompletten Film angesehen, ohne vorher ins Bett zu gehen. 
     

    Resumée:

    Puh…!
    Der erste Film damals war super, aber das jetzt… :wacko:

    Und das war nur die Hälfte vom Film! Da kommt noch ein 11. Teil, der dann die zweite Hälfte der „Geschichte“ erzählt…:aaalder:

    Und jetzt übeleg mal wenn der Walken noch leben würde, dann wäre das nur 1/4 gewesen. Ich bin bei, glaub, teil 4 oder 5 ausgestiegen. Zu übertrieben.

    • Like 1
  6. vor 11 Minuten schrieb kuchenfreund:

     

    Also ich hätte ja keine Lust, wegem jedem verkackten Bußgeldbescheid eine Einkommenserklärung zu machen, umd wohlmöglich noch ein Strafverfahren zu riskieren, wenn man versehentlich irgendwas nicht angibt. Den Verwaltungsaufwand, den es kostet, das ganze zu überprüfen, würde das Ordnungsamt vermutlich auch nicht übernehmen. Das heißt, da kommt dann sowieso nochmal auf jedes Ticket ordentlich was oben drauf.

    Und es mag ja schön für Hartzer, Studenten und Geringverdiener mit 17 Kindern sein, wenn die 20 km/h zu viel nur noch die Hälfte kosten. Aber ich müsste dann wahrscheinlich mehr zahlen. :thumbsdown:

    Dann fahr doch einfach nicht zuschnell und Park dort wo man es auch darf, ist eigentlich ganz einfach.

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