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px200hh

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Alle Inhalte von px200hh

  1. Guten Morgen... So, hier mal eine leichte Frage für alle schwer verkaterten Sonntag-Suffkopp-Schrauber: Da ist: PX 200 E, BJ 1992, original Was brauche ich, um die Karre PREISWERT SCHNELLER zu machen? Genauer: Welchen Auspuff? Welchen Zylinder? Welchen Zylinderkopf? Weclhe Langhub-Welle? Welchen Vergaser? Wie viel Kohle in der Tasche? Freue mich auf eure kurzen Antworten... P.S: Ich weiß, die Frage wurde schon 1000 mal gefragt - doch hier zählt die kurze, schnelle Antwort ohne viel Brimborium...
  2. Hallo! Ich hatte zu dem Thema bereits gestern gepostet, auch tolle Antworten bekommen (Danke an die fließigen Schreiber!), möchte das Problem aber gerne nochmals hier ins Forum stellen. Nun denn: Habe eine PX 200 BJ 92 erstanden. Absolut unverbastelt und optisch guter Zustand. Die Karre ist nicht mehr angemeldet und hat laut Papieren seit 11/00 keinen TÜV mehr. Der Vorbesitzer war wohl im März 2001 beim TÜV. Auf dem Bericht steht: "Es wurde keine Prüfplakette erteilt. Geringe Mängel: Leichter Ölverlust." Soweit mir bekannt, muss das Möfchen deshalb eine Vollabnahme bekommen, mit der Doppelkarte darf ich zum TÜV düsen. Soweit so klar. Aber was muss ich für die Vollabnahme beachten? Worauf wird geachtet? Was muss an Papieren mit? Warum hat der Vorbesitzer keine Plakette bekommen, gibt aber trotzdem in der Verkaufs-Annonce an, dass die Mühle bis 03/03 TÜV hatte? Vielleicht macht sich ja jemand die Mühe, mir die Fragen etwas ausführlicher zu beantworten. Eilt auch ein wenig - da ich mit der Karre endlich legal rumdüsen würde...
  3. Hallo! Habe eine PX 200 BJ 92 erstanden. Absolut unverbastelt und optisch guter Zustand. Die Karre ist nicht mehr angemeldet und hat laut Papieren seit 11/00 keinen TÜV mehr. Der Vorbesitzer war wohl im März 2001 beim TÜV. Auf dem Bericht steht: "Es wurde keine Prüfplakette erteilt. Geringe Mängel: Leichter Ölverlust." Soweit mir bekannt, muss das Möfchen deshalb eine Vollabnahme bekommen, mit der Doppelkarte darf ich zum TÜV düsen. Soweit so klar. Aber was muss ich für die Vollabnahme beachten? Worauf wird geachtet? Was muss an Papieren mit? Warum hat der Vorbesitzer keine Plakette bekommen, gibt aber trotzdem in der Verkaufs-Annonce an, dass die Mühle bis 03/03 TÜV hatte? Vielleicht macht sich ja jemand die Mühe, mir die Fragen etwas ausführlicher zu beantworten. Eilt auch ein wenig - da ich mit der Karre endlich legal rumdüsen würde...

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