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düvnix

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Alle Inhalte von düvnix

  1. Die BE ist Dein Eigentum und darf nicht eingezogen werden! Sie ist bei Neuausstellung zu entwerten, aber nicht zu vernichten!
  2. Jepp ... UND war ausdrückliches Thema beim Erfahrungsaustausch I/2024 im TD
  3. Hmmm .... das ist so leider auch nicht ganz richtig! GENAU diese Fälle hatte ich vor nicht all zu langer Zeit in der Diskusion mit der Regierung (Regierung! - nicht Zulassungsbehörde!) Die (für Bayern) richtigen Aussagen: - die 50 km/h (394500) gab es nur in der BRD -> das Fz muss für die Verwendung in der BRD produziert und bestimmt sein. - die BE 60 km/h für DDR-Mopeds ist vom aaS/TD nicht mehr auszustellen! Diese wird ausschliesslich durch das KBA erteilt (https://www.kba.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/Allgemein/2023/pm12_2023_KTA_Online.html?snn=3662144 bzw. https://www.kba.de/DE/Themen/Typgenehmigung/Informationen_TGV/Auskuenfte_ABE/auskuenfte_node.html;jsessionid=389004A41E531261A872E4A18A70D708.live11313). Den Nachweis, dass das FZ für den Gebrauch in der DDR prodziert wurde (denn nur für diese gilt die Regelung im Einigungsvertrag von 10/1989) hat ggfls. der Antragsteller zu führen ... das KBA hat übigens keine Listen von "DDR-Fahrgestellnummern" ... Dieser Beitrag stellt nur das Fazit der Auskünfte und Anordnungen der Regierung des (meines) Bundeslandes dar und ist mit mir nicht zu diskutieren ... ...
  4. axo ... überlesen ... Sorry! Also, die Federausführungen sind ggfls. identisch. Es unterscheiden sich auf alle Fälle die Dämpfer. Da wirst Du um eine Einzelabnahme nach 19/2 nicht herum kommen ... und da werden sich die wenigsten aaS/TD aus dem Fenster lehnen ... Es stellt sich nur die Frage, was unterm Strich teurer kommt - die Sauce oder das Fleisch? Günstiger fahren wirst Du vermutlich mit der Variante von neuen Federbeinen für die PX und die alten für die PK verkaufen.
  5. Für den YSS gibt es eine ABE. KBA91113 ... den Rest kannst Du downloaden, z.B. unter https://www.scooter-center.com/media/pdf/32/be/8a/ABE_2019_c6.pdf
  6. Wg. Verwendung von Briefkopie als Nachweis hat erst wieder jemand für 4 Wochen den Rundling abgegeben mit Androhung des entgültigen Entzugs der Befugnisse, ebenso einer für fehlenden Festigkeitsnachweis (17kw in Smallframe ...) mit Rückzug des Gutachtens ... + 12 Wochen "Abstinenz" nebst Nachschulungen und PiPaPo Trotz Umsatz-Jagd bei einigen Organisationen kehrt langsam Linie ein. Die Geräuschvorschriften entpuppen sich tatsächlich mehr als tricky ... die ital. Rechtsvorschriften "verstecken" sich gem. Aussage des Kollegen in einer Art Verordnung/Beiblättern, die den später von der EWG angedachten Werte entsprach und ab 06/1959 Teil der "Codice della Strada" waren. Genaue Werte ist er mir aber noch schuldig ...
  7. Briefkopie nutzt nix! Da trägt Dir niemand mehr was drauf ein (Nachweispflicht)! Wenn Dein Roller eine Erstzulassung vor dem 01.01.1989 hat, sollte das ein wirklich kundiger aaS/TD ohne Probleme hinbekommen. Wenn Du aus Wallersdorf/Ndb. kommst, kann Dir da z.B. ein Rollergeschäft in Mallersdorf-Pfaffenberg oder ein Classischer Moto Laden in Plattling meist problemlos weiterhelfen ...
  8. Der Prüfer wird Dein kleinstes Problem sein ... Zum Thema Sicherheit: die hier gezeigten Lichtbilder sind schlicht und ergrifend gruslich! (Siehe auch ECE R112) Und wenn ich auch gleich gesteinigt werde: ... jegliche willentlich - wissentliche Änderung eines Bauartgenehmigten Bauteils führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. ... Wenn Dir jetzt noch einer entgegenkommt, aus Blödheit in den Graben fährt und behauptet, Du hättest ihn geblendet, hast Du ein wirklich ernsthaftest Problem. Mehr darüber findest Du in Urteilen zum § 315 StGB. ... Auch die Punkte/der Eintrag im Fahreignungsregister wird noch zum "Schnäppchenpreis" abgegolten sein. Du kannst wegen so einen Blödsinn bis zu 5 Jahre in den Knast wandern. Wenn Dich die "falsche" Rennleitung (wie hier in der Region die SoKo "Auto-Poser") rauszieht (die Jungs haben bestimmt kein hunder%-Wissen, aber einen untrüglichen Riecher für faule Kisten ...), wird das Fz sichergestellt, abgeschleppt, ein Gutachten über das evtl. Erlöschen der Betriebserlaubnis erstellt und an die zuständige Staatsanwaltschaft übergeben. Der letzte Fall hier hat wg. nicht genehmigter Heckleuchten(!) an einem Pkw so um die 1500 EUR gekostet. Ein LED-Leuchtmittel an einer alten Vespe sticht den schusseligsten Dorf-Gendarmen regelrecht in's Auge. Das Ende vom Lied wird wieder mal sein, dass alle über einen Kamm geschoren werden und in Sippenhaft-Manier rigoros mit oder ohne Grund die Kelle sehen und rausgewunken werden ... DANKE dafür an Leute wie DICH! ... Frag mal die H.D.-Leute, die an so manchen Sonntag gerne mehrfach ein Kontrollen-Vergügen haben. Wenn Du schon gutes Licht (was ja auch wirklich verständlich ist!!) willst, hol Dir bauartgenehmigte Zusatzscheinwerfer für Fern- und Abblendlicht. Das wird zwar keinen Schönheitspreis ernten, aber wird Dich nicht um Kopf und Kragen bringen und den Rest der Gesellschaft vor Dauerkontrollen bewahren.
  9. Wird Dir nicht wirklich was bringen, da das Teilegutachten spezifisch auf die FIN des entsprechenden Fahrzeuges ausgestellt wird ... 2001.pdf
  10. NEIN, das tun nur die, die sich nicht mit der Materie beschäftigt haben ...
  11. Bei dem SIP-Kit ist einTeilegutachten dabei, wenn sonst nichts in der Wirk-Matrix geändert wurde, hast Du einen Rechtsanspruch auf Abnahme. Die Abnahme des SIP-Kit mit Teilegutachten ist PillePalle und nach spätestens 35 Minuten vorbei. Wenn der SV Deiner Wahl eine Wissenschaft draus machen will, wechsle den Laden ... Anders bei einer "Einzelabnahme", hier hast Du keinen Rechtsanspruch, da liegt es alleine am Sachverständigen ...
  12. Nein Einzig entscheidend sind die Ingredienzien wie Zylinder, Kurbelwelle, Vergaser, Auspuff, Übersetzung etc.
  13. Hallo Tom, viele Wege führen nach Rom. Um mit 125ccm und “Steck-Lösungen die B196 zu sprengen erfordert Phantasie ... Dein GTÜ-Mann könnte, unter Umständen im SachVip (er sollte wissen was das ist ... wenn nicht, wechsle den Salon ...) unter dem Reiter “Typbatt- Teilegutachten-Datenbank das Teulegutachten “TGA - 19059.00“ finden ... Hüstel ... Räusper ... Das wäre Version mit Zyl, Versager und Puffn
  14. Mit dem Kit hatte ich schon zu tun. Gutachten ... Für was brauchst Du das Gutachten? Dem Kit liegt das Gutachten bei. Wenn es nur darum geht, einen Zylinder mit Bohrung 57mm auf dem PX80-Motor einzutragen, brauchst Du das Gutachten nicht. Der SV mit Sachverstand und Detailwissen kriegt das auch so hin!
  15. Die Prüfung dahingehend ist wirklich kein Hexenwerk aber kostspielig weil aufwendig. Round about 25 - 30K pro Rahmentyp plus "Testmaterial" Eine Summe, die Firmen in der Grösse des RL in der heutigen Zeit vielleicht nicht stemmen wollen ... schon deshalb, weil sich die Frage der Amortisation mur unzureichend beantworten lässt. ... Wie viel ist "dem Kunden" eine solche Eintragung "wert"?! 500 EUR? 1000 EUR? Ich könnte mir vorstellen, dass keiner der bekannten Läden da ran geht, weil es sich einfach nicht rechnet! Die Leute, die solche Läden so lange betreiben sind unbestritten kluge Kaufleute!
  16. VMC187, Del/Spaco/... SI24.24, Polini Box etc im Prinzip bei Bj 1984 alles keine größere Problematik, sofern Du die "magischen" 12,59 kW nicht überschreitest (das System "EG-Dok" rundet das dann auf 13kw ...) Bei Deiner Bremsen-Kombi schaut es da schon anders aus ... Uni-Ball am originalen Handbremshebel geht gar nicht!!! Da gab es schon die gruslitschten Lösungen mit dem Erfolg, dass der Handhebel gerissen/gebrochen ist. Auch die beliebte Lösung mit VA-Winkeln und Schrauben bricht schon mal (... mir selbst bei Probefahrt MEHRFACH passiert ...), an Draufbrutzel-Platten will ich gar nicht erst denken. Auch wenn sich jetzt bestimmt 1000 Stimmen mit: "ABER bei mir ..." erheben, das Problem des Sachverständigen bei solchen Eintragungen liegt in der sog. Dokumentations- bzw. Nachweispflich (seit 01.04.2019 verbindlich). Das "sachverständige Ermessen" wurde damit massivst gestutzt. ... UND der Sachverständige (in erster Linie die Organisationm, die dann auf den SV zurückgreifen wird ...) ist im Falle des Falles auch noch in der Haftung. Es gibt halt für diese Bremsenumbauten einfach nichts. Wenn Du auf NummerSicher gehen willst, greif auf die teilhydraulische (... jaaaa, bremst auch nicht soooo toll ...) oder den MY-Lenker zurück. Für die teilhydraulische gibt es ein Gutachten und die MY-Lösung ist über die BE der MY abgedeckt. P.S. Gaaaaanz genau betrachtet wäre im Prinzip eigentlich schon bei mehr als 20% Leistungssteigerung Schluß, denn ab da ist auch die Dauerfestigkeit der Bremse und Ihrer Komponenten nachzuweisen ... aber das ist ein ganz anderes Kapitel ... Vlt. sollte einfach mal die Community hier einen Spendentopf aufmachen und einen Rahmen nebst Gabel, Bremse etc. auf 30kW und 140 km/h begutachten lassen, am Besten gleich für wide-/large- und small-Frame .... :-)))
  17. Jepp und nicht anders!
  18. Die Rechtslage dazu findest Du im §29 StVZO, Abs.7 ... und ja, Du darfst mit Deiner Mopette fahren ... ganz normal (OK, grenzüberschreitend würd ich bleiben lassen, obwohl die Hauptuntersuchung eine nationale Angelegenheit ist, die die anderen Staaten nix angeht) Tip am Rande: werd mal bei einer AUK berechtigten Werkstätte vorstellig und lass da die Abgasuntersuchung durchführen ...
  19. Die Zulassung/wieder in Verkehrbringung eines Fahrzeuges ist ein Verwaltungsakt. Und wie das Wort "Verwaltungsakt" schon vermuten lässt, ist das eine unangenehme Prozedur, da der Gesetzgeber dazu eine ganz klare Richtung vorgibt, der sich alle Beteiligten, also DU, die Zulassungsbehörde etc. zu unterwerfen haben. Ein "Ermessensspielraum" ist da nicht wirklich vorgesehen!
  20. 15kw und mehr in small-frame eintragen? ... Wenn Du einen Dauerfestigkeitsnachweis über Rahmen, Gabel und Bremse als "Inspiration" hast ...
  21. Ich hab mir halt für meine Abnahmen in den letzten Jahren für diese Fahrzeuge jeweils ein entsprechendes Datenblatt erstellt, d.h. zig Fahrzeuge vermessen, verwogen, gefahren (Fahrgeräusch) ... und von Kollegen aus I und F entsprechende Blätter bekommen (schon vor mehr als 25 Jahren). Die Meßmethoden können auch in I und F in den entsprechenden Rechtsständen nachgelesen werden ... genau so wie bei uns (OK, unser SachVip ist da schon sehr komfortabel...)! ... Nur wissen wir hier halt nicht, wo wir dort nachlesen sollen Vorschriften gab es , schon hinsichtlich wegen der EWG/EWU und später EG. Die Kollegen in I und F sollten eigentlich schon wissen wo die Rechtsstände dort hinterlegt sind. Ich werd voraussichtlich Ende August in Modena sein und mich dort mit einem ital. Kollegen treffen, der die "Show" auch schon seeeehhhr lange macht. Den werd ich mal bei einer guten Flasche mit dem Thema löchern.
  22. So weit die (Deine) Theorie .... Ich glaube kaum, dass die meisten hier extra eine Fahrgeräuschmessung bezahlen wollen, sondern froh sind, wenn auf einen Datensatz zurückgegriffen wird, der exemplarisch an einigen Fahrzeugen erstellt bzw. überprüft wurde, zumal auch Importware die entsprechenden Werte (jeweiliger Rechtsstand) einzuhalten hat. Die originalen ital. BEs (BE! nicht ausgehändigte Papiere/Immatrikulationsscheine od. Librettos!)weisen übrigens tatsächlich einen Fahrgeräusch-Wert aus (ab 76?), wenn auch die Mess-Methode nicht mit den (Baujahr bedingt unterschiedlichen) deutsche Methoden vergleichbar ist. Bei den Leistungsangaben aus Katalogen wäre ich auch vorsichtig, da auch hier widersprüchliche Angaben existieren (nur mal z.B. V50, da reichen die "Katalogangaben" von 1,07 bis 1,35 kw).
  23. Nein, ich biete ganz bestimmt keine Dienstleistungen an!!! 90% der Unterlagen die ich (seit 1994 beruflich) in die Finger bekomme sind dahingehend falsch.

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