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Geschrieben

genau das will ich wissen, wie ist das gesetztlich geregelt?

stören/behindern tuts mich größtenteils bzw. gar nicht beim autofahren.

weiß jemand mehr, hab mal gehört, dass man bei so etwas auch richtig blechen muss?

:-D FoX

Geschrieben

Genau, sobald du irgendeine körperliche Einschränkung hast ist es strengstens untersagt. Selbst wenn es nur ein gebrochener Finger ist.

Geschrieben (bearbeitet)

Meine Info zu dem Thema ist:

Auto muss Automatik haben und man braucht so nen Opa- Knauf am Lenkrad um mit einer Hand den vollen Lenkeinschlag machen zu können, und das ohne das Lenkrad loslassen zu müssen.

War jedenfalls vor ein paar Jahren noch aktuell, ein Kumpel von mir durfte so fahren.

Im Zweifelsfall mal bei der Polizei vorbeigehen und fragen.

MfG, Heiko.

Bearbeitet von highko
Geschrieben

Ich hab mir damals ein Attest vom Arzt ausstellen lassen, daß ich voll fahrtüchtig bin und in den Urlaub darf. Kam dann in Hollande :-D auch direkt in eine Kontrolle, die fandens ok.

Hatte einen Kahnbeinbruch, also Plastegips von unterm Ellenbogen bis in die Mitte der Hand, Daumen bis übers erste Glied.

Geschrieben

ein bekannter von mir hat, seit er vor ca. 10 jahreneinen mororradunfall hatte, einen gelähmten arm.

er fährt seit dem unfall automatik autos ohne knauf. hat damit noch keine probleme bekommen soweit ich weiß!

conrad

Geschrieben
Hatte einen Kahnbeinbruch, also Plastegips von unterm Ellenbogen bis in die Mitte der Hand, Daumen bis übers erste Glied.

der bruch ist wohl ansteckend, hab denselben :-D .

ne mal im erst, wie lange hattest du den gips um und wieso hast du nicht operieren lassen??? ich finde imo keine chirurgen, denen ich meine hand anvertrauen würde :-D .

eine automatik muss gar nicht, ist die linke hand.

und seit wann darf man mit einer hand lenken? mein fahrlehrer hatte mich immer zur sau gemacht: SCHMIIIIIDT, BEIDE HÄNDE ANS LENKRAD... :puke: .

im so nem fahrschulbuch, steht, dass man fahrten bei schweren behinderungen unterlassen sollte aber nix von verboten :-D . und dann muss man sowas von allene wissen, ist doch shice, die reglung.

MfG FoX

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    • Nicht ganz so hoch ist relativ ggü. einer 30 m hohen Säulenpappeln ! ......aber auch die Säulenform des Amberbaumes kann ungeschnitten locker gegen die 10m gehen.
    • So Update:  hatte den Kopf unten der war wesentlich glatter als auf dem Bild welches ich gesendet hatte, hat mein Vater wohl nochmal nachbearbeitet.  Da lässt sich nicht mehr viel machen.  Ich denke ich such mal nach sip road oder bgm bigbox auf KA und montier den spaß dann, evtl krieg ich ja am 31 beim Sip Open day günstig was her.  Anderes Thema:  Ich bin die letzten tage gut 400km gefahren dabei ist mir immer wieder aufgefallen, dass der Hobel nach längeren Vollgasfahrten einfach die Drehzahl hält wenn ich die Kupplung zieh (ziemlich genau bei 5tsd).  wenn ich nicht blöde bin deutet das auf eine zu magere ND hin.  Reaktion darauf war erstmal die LL schraube etwas aufzudrehen das hat etwas gebracht (Drehzahl hängt jetzt bei 4tsd)  wenn Ich dann einen Gang einlege der die Drehzahl sinken lässt passiert das auch und sie bleibt dann bei „normaler LL Drehzahl“. Aktuell ist eine 45/140 drinnen. Stellt sich die Frage, was macht mehr sinn, 48/140, 52/140 oder eine 55/160er nehmen. ND habe ich leider keine einzige rumliegen müsste ich also kaufen. Andere Kerze bestell ich auch mit, 8er Wärmewert ist denke ich optimal (NGK).    
    • @Champ    Bezüglich Blickdichte der Gehölze! Da ist auch oftmalig der richtige Standort entscheidend. Die Aucuba ist optimal für schattige bzw. halbschattige Standorte, dagegen will die Photinia (Glanzmispel) die pralle Sonne. Bei Unterbelichtung reagieren die Pflanzen dann mit längeren Internoiden, wodurch der kompakte Blickschutz leiden kann.
    • Der Zylinder, da scheint ein Lunker am Überströmkanal zu sein.    Hier ein Bild, ein Video kann ich leider nicht hochladen. 
    • Vielen Dank, da hat wieder alles gepasst 
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