tom2304 Geschrieben 29. Oktober 2018 Teilen Geschrieben 29. Oktober 2018 (bearbeitet) Hallo GSF, ich brauche mal das gesammelte Wissen des GSF. Meiner Frau sind heute zwei unabhängige Personen an der selben Stelle (Stoßstange vorne links) ans Auto gefahren. Beide Unfallverursacher haben sich zum Glück gemeldet. Eine Zuordnung wer genau welchen Schaden verursacht hat ist nicht möglich. Die beiden Aktionen waren ca. 30 Minuten auseinander (vorher wären 14 Jahre Zeit gewesen) Habt Ihr eine Idee welche Versicherung hier greift? Unfallverursacher 1 oder 2? Danke vorab! Gruß Tom Bearbeitet 29. Oktober 2018 von tom2304 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
der_michi Geschrieben 30. Oktober 2018 Teilen Geschrieben 30. Oktober 2018 Ich würde sagen da wird es eine Schadenteilung geben. Wenn beide Unfallgegner den Schaden melden, wird der Kostenvoranschlag / die Reparaturrechnung geteilt. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
rokka Geschrieben 30. Oktober 2018 Teilen Geschrieben 30. Oktober 2018 Sehr kompliziert. Wenn du die Versicherung des jeweiligen Schädigers in Anspruch nehmen willst, musst du mitteilen, welchen Schaden er verursacht hat (deine Beweispflicht) und ob Vorschäden bestanden. Der zweite Schädiger kann sich auf einen Vorschaden berufen. Der erste Schädiger wird sagen, dass er den Schaden nicht verursacht hat. Es wird mit hoher Wahrscheinlichkeit darauf hinauslaufen, dass dir nur Teilbeträge erstattet werden, wenn es zur "Vorschadenproblematik" kommt. Im Rahmen einer Klage ist folgendes zu beachten: Du kann selbst kompatible Schäden nicht ersetzt verlangen, wenn nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit (§ 287 ZPO) auszuschließen ist, dass sie bereits im Rahmen eines Vorschadens entstanden sind. Bei unstreitigen Vorschäden und bestrittener unfallbedingter Kausalität des geltend gemachten Schadens muss du im Einzelnen ausschließen, dass Schäden gleicher Art und gleichen Umfangs bereits zuvor vorhanden waren, wofür du bei unstreitigen Vorschäden im Einzelnen zu der Art der Vorschäden und deren behaupteter Reparatur vortragen muss. Bewusst falsche Angaben können den Tatbestand des (versuchten) Versicherungsbetruges erfüllen, also Obacht! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
tom2304 Geschrieben 31. Oktober 2018 Autor Teilen Geschrieben 31. Oktober 2018 @rokka Vielen Dank für die Info's. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Empfohlene Beiträge
Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren
Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können
Benutzerkonto erstellen
Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!
Neues Benutzerkonto erstellenAnmelden
Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.
Jetzt anmelden