sureshot Geschrieben 14. September 2016 Teilen Geschrieben 14. September 2016 Leider habe ich trotz zeitintensiver Suche im Internet noch keine richtige Antwort zu meinem Problem gefunden und versuche es daher mit einem eigenem Thread. Beim Kauf einer ursprünglich italienischen Vespa V50 vor zwei Wochen habe ich eine gültige Betriebserlaubnis/Gutachten (von 2005) dazubekommen in der leider die 9“ Felgen eingetragen sind. Diese würde ich gerne durch Umrüstfelgen auf 10“ ersetzen, was ja heißen würde neues Gutachten. - Zumindest um nicht die Betriebserlaubnis zu verlieren. Da ich mit den sonstigen Eintragungen „sehr zufrieden“ bin (48km/h) wollte ich einmal fragen, wie sich eine erneute TÜV Untersuchung abspielt. Wird der komplette Roller erneut gecheckt? Da der seinerzeit verbaute und im Gutachten vermerkte IGM 4109S Schalldämpfer nicht mehr verbaut ist habe ich bedenken, dass es zu Problemen kommen könnte. Wäre es sinnvoll eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zum TÜV mitzunehmen bzw. wo bekomme ich eine solche her? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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