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GSFWA: Tiefbau, Verfüllen, betonieren, Kellergrube, Garage


Zucchini

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Folgende Situation:

 

Garage mit Doppelparker, quasi so eine Hebebühnenanlage die um einen Drehpunkt schwenkt um zwei übereinanderliegende Stellplätze befahrbar zu machen. Sieht so ähnlich aus:

 

http://www.griesmann.de/jpg/dpl-0-b.jpg

 

Jetzat ist das Teil aus den 70ern, Überholung in 2-3 Jahren wegen Rost absehbar, scheisse unpraktisch weil nicht mit allen Autos befahrbar, usw.

Lange Rede kurzer Sinn: Die Überlegung kam auf den Bühnenmechanismus zu entfernen oder entfernen zu lassen und den Hohlraum bis Ebene Zufahrt ausfzufüllen.

 

Wer kennt sich mit Verfüllungen aus? Wer plant sowas, ist das Genehmigungspflichtig?

 

Geht das mit Mineralbeton abgerüttelt und dann mit Betondecke so ähnlich wie ein Estrich nur halt armiert? Wie wird der Wandanstoss gemacht, so dass man kein Feuchteproblem kriegt? Sackt das auch nicht? Also generell Machbarkeit ist meine Frage.

 

Zudem kam mir in meinen feuchten Träumen noch die Idee eine Grube beim Verfüllen auszusparen.... :wheeeha:

Das müsste man dann irgendwie auch überlegen.

 

Also hat da jemand beruflich in die Richtung zu tun und kann Tips zum Vorgehen und zu den richtigen Ansprechpartern geben, weiss über das Rechtliche oder die Machbarkeit Bescheid? Sind da Probleme zu beachten, usw.

 

 

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Ich würde die Bühne rausreissen, auf die Rampe (unten), sofern Stahl-Beton und tragfähig, umlaufend ein "Auflager" mauern (KS-Vollsteine o.ä.) und dann mit einer verlorenen Schalung eine neue Sohle auf der gewünschten Deckenhöhe betonieren. Zur Sicherheit kannst Du ja auch noch eine Anschlussbewehrung an die seitlichen Wände erstellen.

Verfüllen sehe ich jetzt keinen Sinn. Falls doch, vernünftigen verdichtungsfähigen Boden und nicht irgend einen Kitt aus Nachbars Garten. Eine besondere Abdichtung im Wandanschlussbereich sollte eigentlich nicht nötig sein. Wenn drückende Feuchtigkeit da wäre müsste das Wasser ja auch jetzt schon auf der unteren Parkfläche stehen.

 

Die Stahlzulagen und die Wandstärke des Auflagers kann dir ein Statiker ermitteln (sofern man sich da fachtechnische Sicherheit einkaufen will). Das Mauern, Einschalen und Betonieren macht der Maurer oder Betonbauer oder Du selbst.

 

Genehmigungspflichtig? Keine Ahnung, kann ich mir aber nicht vorstellen.

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Danke erstmal. Der Hohlraum wäre ja auch praktisch, wenn ich meine Schwiegermutter irgendetwas dauerhaft einlagern will :-D

 

Die Sohle unten in der Garage ist Stahlbeton und trocken, wie dick und wie tragfähig weiss ich natürlich nicht.

 

Irgendwie ist so ein verlorener Hohlraum halt, ja, ist halt irgendwie Kopfsache. Finde ich nicht richtig. Aber ich hab mal grob überschlagen, wenn man das auffüllt ist das locker ein 40-Tonner an Material :wacko:

 

Wahrscheinlich wird das nächstes Jahr, auch wegen Budget. Also mal in Ruhe überlegen und planen.

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Auch mal ueberpruefen, ob hier die Anzahl der Stellplaetze ueberhaupt reduziert werden darf?

Der Gesetzgeber schreibt ja bei allen Quartieren entsprechende Zahlen vor.

Ansonsten wuerde ich da die Grube in Beton vorgeben und den Rest entsprechend in verschiedenen Lagen ( Tiefbauregeln! ) Verfuellen.

Ein Tiefbau oder jedes andere Bauunternehmen ist dankbar fuer jede Verfuellung, da hier einfach Abraum untergebracht werden kann.

Du solltest dann aufpassen, das hier keine Betonplatten, Asbesthaltiger Krempel oder sonstiges eingemauscht weden.

Bearbeitet von oehli
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