4Seitenmann Geschrieben 9. August 2011 Teilen Geschrieben 9. August 2011 Hallo Leutz,soll mich für einen Kollegen mal erkundigen, wie es mit der Nutzung eines PAV Anhängers aussieht. Muss der angemeldet werden ?Braucht er TÜV ?Er möchte den PAV an eine neue Vespa hängen. Kupplung muss angefertigt werden. Muss die vom TÜV abgenommen werden ?Welche Papiere braucht man für Abnahme/Zulassung ?Habt ihr sonstige Tipps zur Nutzung ?Schönen DankChris Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
subway Geschrieben 10. August 2011 Teilen Geschrieben 10. August 2011 Muss nicht angemeldet werden, aber er braucht eine Betriebserlaubnis und am Heck muss ein Kennzeichen vom Zugfahrzeug angebracht weden (also eine Kopie des selben). Für die BE musst du einmalig zum TÜV und zum Straßenverkehrsamt, wenn nicht schon eine ABE dabei liegt.Hängerkupplung muss auch TÜV-abgenommen und im Zugfahrzeug eingetragen werden.Höchstgeschwindigkeit in D maximal 60 km/h. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
4Seitenmann Geschrieben 10. August 2011 Autor Teilen Geschrieben 10. August 2011 Schönen Dank für die Infos. Werde ich weiterleiten.GrußChris Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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