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Parkknöllchen im Ausland bekommen

Featured Replies

Geschrieben

Habe heute wohl auf dem Privatparkplatz vom Maastrichter Bürgermeister geparkt, 50?.

Was passiert, wenn ich das nicht bezahle?

Es gibt doch nur mit Österreich und der Schweiz Abkommen, das Ordnungswidrigkeiten auch im Ausland vollstreckt werden können. Die deutschen Behörden leisten den Käsköppen keine Vollstreckungshilfe. Aber ich habe gelesen, dass OW in NL gespeichert werden und ich Probleme bei Kontrollen bekommen kann. Wenn das stimmt, wie lange speichern die?

Was ist dran?!

Bearbeitet von Kr***en

Geschrieben

Hallo!

Aus Österreichischer Sicht sieht es so aus:

Grundsätzlich besteht zwischen Österreich und Deutschland ein bilaterales Abkommen zur Vollstreckung von Verwaltungsstrafen (Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Amts- und Rechtshilfe in Verwaltungssachen, BGBl 1990/526). Dies besagt, dass Verwaltungsstrafen des einen Staates, die Besitzer von KFZ betreffen, die in dem anderen Staat zugelassen sind, nicht nur zugestellt werden, sondern auch vollstreckt werden. Allerdings besteht für Deutschland keine der oben genannten Privilegierung der Behörden wie in Österreich. Wird daher die Zahlung einer österreichischen Verkehrsstrafe vom deutschen Zulassungsbesitzer verweigert und eine Lenkerauskunft nach § 103 Abs 2 KFG nicht befolgt, lehnen die deutschen Behörden aufgrund der deutschen Verfassungslage die Vollstreckung ab.

Die österreichischen Behörden werden daher künftig vermehrt dazu übergehen, entweder vor Ort die Identität des deutschen Zulassungsbesitzers festzustellen oder bei automatisierter Geschwindigkeitsüberwachung die Aufnahmen so zu gestalten, dass dabei auch die Identität des Lenkers festgestellt werden kann.

Jedoch gilt ab 21.März 2007:

Zahlen bei Verkehrsstrafen im Ausland:

Verkehrssünder, die international unterwegs sind, sollten sich den 21. März anstreichen: Ab dann können innerhalb der EU alle Geldstrafen im Straßenverkehr ab 70 Euro auch im jeweiligen Heimatland vollstreckt werden.

LG,

Knopf

Geschrieben
  • Autor

Waren "nur" 50? und in Hollandtje, ging auch mehr darum, ob die wirklich die Ordnungswidrigkeiten speichern und bei einer Personenüberprüfung direkt zuordnen.

Geschrieben
Habe heute wohl auf dem Privatparkplatz vom Maastrichter Bürgermeister geparkt, 50?.

Was passiert, wenn ich das nicht bezahle?

Es gibt doch nur mit Österreich und der Schweiz Abkommen, das Ordnungswidrigkeiten auch im Ausland vollstreckt werden können. Die deutschen Behörden leisten den Käsköppen keine Vollstreckungshilfe. Aber ich habe gelesen, dass OW in NL gespeichert werden und ich Probleme bei Kontrollen bekommen kann. Wenn das stimmt, wie lange speichern die?

Was ist dran?!

HI!Hatte mal ne Knolle in Venlo bekommen,dachte auch die können mir nix,von wegen.Als erstes habe ich ne Zahlungsaufforderung bekommen,die ich natürlich ignorierte.Dann ein paar Monate später wieder nach Venlo gefahren,kurz hinter der Grenze rückt mir ein mit vielen Lämpchen geschmücktes Auto auf die Stoßstange und bittet mich mal anzuhalten.Ende vom Lied:aus den damals noch Zwanzig Mark sind dann fast 150 geworden :-D Mußte ich mir dann in begleitung am Automaten ziehen.Die sind da drüben schon ein wenig weiter wie hierzulande,die haben nen PC im Auto wo sie dann gerne Deutsche Kennzeichen eingeben und schon haben se einen.Ohne Gewähr:sind glaube ich zu wissen zwei Jahre! :-D

Geschrieben
  • Autor

Die haben mittlerweile auch Kameras in den normalen Streifenwagen, die die Kennzeichen im fliessenden Verkehr "scannen".

Mhmm....ich lasse morgen mal meinen Lieblingsholländer bei der Knöllchenbehörde anrufen, vielleicht geht da noch was. Schildern standen da nämlich nicht und überall haben Holländer geparkt.

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