Ich habe noch eine Vespa, welche vor 10 Jahren abgemeldet wurde. Diese wurde vom 50ccm Roller zum Leichtkraftrad umgebaut und hat daher gewisse Eintragungen erhalten. Da ich die Vespa nun restauriert habe möchte ich sie auch wieder zulassen. Muss ich nur eine normale HU machen und dann zur Zulassungsstelle, oder ist eine Vollabnahme fällig? Der alte Brief ist noch vorhanden. darüberhinaus sind in dem Brief 138ccm eingetragen. Für ein KRAD mit Leistungsbeschränkung. Ist das dann überhaupt noch ein Leichtkraftrad? Fragen über Fragen...