Das ist nicht ganz richtig, der Spiegel darf nur dann woanders angebracht werden, wenn aufgrund von Umbauten die originalen Halterungen nicht mehr zu benutzen sind, der Spiegel muß eine Fläche von 8 Quadratzentimetern Spiegelfläche aufweisen. Ich bin aber der Meinung, daß der zweite (rechte) Spiegel erst ab EZ 1989 vorgeschrieben ist. Also sollte in diesem Fall einer reichen. Mit den Hellen Blinkergläsern gibt´s auch ein Problem, die haben zwar ein E-Zeichen, sind aber nie wirklich geprüft worden. Man hat die Form der originalen kopiert und die weißen und roten einfach nachgegossen. Die haben dann natürlich das Zeichen, sind aber nicht in Ordnung. Seit der Millennium-Vespa gibt´s aber die weißen auch von Piaggio. Der Unterschied ist die Halterung des Birnchens. Diese ist im Gegensatz zu den alten für die Aufnahme der anderen Sockel der gelben Birnchen geeignet. Der Hauptständer darf beim Zweirad ungefähr nie fehlen, außer es ist in der Typen-BE so erwähnt, daß heißt, daß man nur dann ohne Hauptständer fahren darf, wenn das Werk die Kiste so auf den Markt gebracht hat. Bei uns in Aachen kostet eine Abnahme nach §21 StVZO nach meiner Erinnerung keine 70 Teuro. Ich würde mal sagen, der coole Harley-Typ zieht Dich da ganz cool über den Tisch. Hier bekommt man soweit ich weiß auch alle BSAU-Auspuffanlagen eingetragen. Der Trick mit dem Gürtel ist garnicht so furchtbar kriminell. Es kommt für den Soziusbetrieb darauf an, daß die Sitzfläche 55cm lang ist, und daß es eine Festhaltemöglichkeit für den Sozius gibt. Wie die aussieht ist zweitrangig. In der Tat gibt es nicht viele Polizisten oder TÜV-Prüfer die sich mit sowas auskennen. Ich gehöre zu einer dieser Berufsgruppen und denke, daß Dein Roller so, wie Du ihn gerne gestalten möchtest auch ohne teure Rechnung den Segen des TÜVs bekommen sollte.