Diese 7 Jahres Regel stimmt so nicht. Du kannst auch über die 7 Jahre hinaus ein Fahrzeug normal tüven und wieder anmelden, falls Du einen Brief hast, aus dem die Daten genommen werden können. § weiß ich grad nicht auswendig, hat mir aber mal ein netter GTÜ Prüfer ausgedruckt, falls die Perle von der Zulassungsstelle Streß macht. So war es dann auch zuerst. Daraufhin Schrieb vorgezeigt und alles klappte wunderbar. Inzwischen mehrfach gemacht-auch ohne Schrieb. Zuletzt noch bei meiner Hoffmann, die 1964 abgemeldet wurde. Nur normale Tüvuntersuchung(Dekra,GTÜ etc) gemacht, zum Straßenverkehrsamt hin und so ohne Probleme angemeldet bekommen. Diese Sachbearbeiterin wusste das sogar. Die nötigen Daten aus dem alten Pappbrief hat sie sich selbst zusammengesucht. Also falls ihr ein Fahrzeug habt, was bereits in Deutschland lief, und ein Brief vorhanden ist, hat man keine Jahresgrenzen einzuhalten. Bei Deiner Rally kannst zu jeder Wald+Wiesen Prüfstelle gehen. Wird dann zurückdatiert. Musst halt im Okt wieder hin. Musst halt nur vorher machen, bevor Du sie ggf ummeldest. Brauchst zum an/ummelden einen gültigen Tüvbescheid.