Zum Inhalt springen

PX Teile


amg773

Empfohlene Beiträge

Folgende Dinge stehen zum Verkauf:

->Alu Riffelblech (unbenutzt und ohne Löcher) Propeller-Ausführung 30?

->MODISCO Einzelsitzbank (unbenutzt) 40?

->Tachowelle (neu) 5?

->3 Felgen (10x2,10) sandgestrahlt und grundiert zusammen 40? Stück 15?

->3 x Bremsbeläge PX (neu) Stück 5?

->SI 24/24-Gaser (PX gebraucht) plus Filter 30?

->Gummimatte Trittbrett PX (unbenutzt) 8?

Kann alles auch verschickt werden, muss dann aber erst über Versandkosten informieren. Alles VHB. Fotos per email, da Bilder reinstellen bei mir zur Zeit nicht geht.

:-D

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
  • Wer ist Online   0 Benutzer

    • Keine registrierten Benutzer online.


  • Beiträge

    • Mit halber und durchgehender Verzahnung, richtig? Achse ist durchgehend, Trommel ist halb. Sollte passen, oder?   Position gegen das Staubschutzblech ist ideal (1-2mm Abstand).   Ich messe morgen mal die Tiefe der Aufnahmen in den beiden Trommeln. Da müsste der Unterschied sein. Die beiden Achsen hatte ich zuvor schon verglichen und die sahen sehr gleich aus.
    • Die Rechtslage dazu findest Du im §29 StVZO, Abs.7    ... und ja, Du darfst mit Deiner Mopette fahren ... ganz normal (OK, grenzüberschreitend würd ich bleiben lassen, obwohl die Hauptuntersuchung eine nationale Angelegenheit ist, die die anderen Staaten nix angeht)   Tip am Rande: werd mal bei einer AUK berechtigten Werkstätte vorstellig und lass da die Abgasuntersuchung durchführen ...
    • ich formuliere das mal bürgerlich... Die HU "verlängert" sich durch die durchgeführte  HU um einen Monat. Dann würde diese bei dir 07.23 enden. Du bist weiterhin im Bereich einer OWI (nach BKatV "HU um X Monate überzogen -->kostet). Die nicht bestandene HU dient dir lediglich bei auf zwei, drei, vier Kontrollen als Nachweis, dass du bereits bei der HU warst. Erspart dir aber nicht das Bußgeld. Dieses musst du aber nur einmal entrichten, da es sich immer um die gleiche OWI handelt. Solltest du einen entsprechenden Zettel von der Polizei bekommen, so würde ich diesen bei der/den nächsten Kontrollen vorzeigen.  (ich will um die Uhrzeit jetzt nicht den "Beck" auspacken und nach den entsprechenden § suchen. Ist bei mir auch schon 12 Jahre her.)
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information