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Rechtslage Kinder mitfahren ?

Featured Replies

Geschrieben

Hi

weis einer wie die rechtslage ist ? Will meine Tochter mogens zum Kindergarten bringen . helm habe ich schon gekauft ! Hinten drauf bleiben glabt sehr gut. am lieben würte sie den ganzen Tag fahren. kommt nach mir :)

über eine Antwort würdeich mich freuen

gruss

snoopy

Geschrieben

Geht eigentlich nur mit einem speziellen Kindersitz für's Motorrad. Es kommt aber auch drauf an, wo Du herkommst. D, CH, A?

Geschrieben
  • Autor

ich komme aus NRW ! mir kamm zu ohren das das Kind die füsse auf die stüzen haben muss !

Geschrieben

Habe das hier aus einem Thread aus dem Heinkel Forum:

Es gibt nämlich für den Heinkel Tourist eine Extra-Sitzbank für Kinder, die zwischen Beinschild und Sitzbank eingehangen wird. Als "Fußstützen" dienen Steigbügel, wie bei einem Sattel:

Ich zitiere:

"§ 35a(9) der StVZO besagt:

Krafträder, auf denen ein Beifahrer befördert wird, müssen mit einem Sitz für den Beifahrer ausgerüstet sein. Dies gilt nicht bei der Mitnahme eines Kindes unter sieben Jahren, wenn für das Kind ein besonderer Sitz vorhanden und durch Radverkleidungen oder gleich wirksame Einrichtungen dafür gesorgt ist, daß die Füße des Kindes nicht in die Speichen geraten können.

Daraus folgern wir, dass das Kind höchstens sechs Jahre alt sein darf, wenn es auf dem "besonderen Sitz" befördert werden soll. Umgekehrt kann man daraus entnehmen, dass Kinder unter sieben Jahren auf einem speziellen Kindersitz, wie dem Einhängesitz vom Club, befördert werden dürfen, selbst dann, wenn das Kraftrad nur einen Einzelsitz hat.

Eine Vorschrift, die konkret ein Alter nennt, von dem an Kinder auf dem Kraftrad befördert werden dürfen, habe ich nicht gefunden. Allerdings heißt es in der StVZO, dass für einen Beifahrer auf dem Krad Fußstützen vorhanden sein müssen, woraus man schließen könnte, dass ein Kind, das als Sozius mitgenommen wird, wenigstens so groß sein muss, dass es diese Fußstützen auch benutzen kann.

Weiter heißt es in § 21 a (2):

Die Führer von Krafträdern und ihre Beifahrer müssen während der Fahrt amtlich genehmigte Schutzhelme tragen.

Damit ist wohl klar, dass auch die Kids einen Helm tragen müssen. Selbst wenn das nicht der Fall wäre, würde ich meine Tochter nie ohne Helm auf den Roller lassen... Du doch sicher auch nicht! "

Geschrieben
  • Autor

danke für die Antwort

ich habe ein Scooter 50 rex also nichts mit speichen :)

an Fußstützen kommt sie ran!

und helm habe heute gekauft ist ehren sache bei Kindern

gruss

snoopy

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