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Anhänger ohne Papiere - wie zulassen?


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Moin!

Hab hier ´nen abgemeldeten PKW-Anhänger ohne Papiere geschenkt bekommen. Wie bekomme ich die Hütte denn wieder zugelassen?

Ist der Handlungsablauf ähnlich wie beim Auto? Sprich: Brief aufbieten lassen, Tüv machen, anmelden?

Oder geht das ähnlich wie bei der Vespa: Also anhand von Daten auf Typenschild Datenblatt in Internet raussuchen zum Tüv und los gehts?

Kennzeichen sind keine mehr dran...Typenschild müsst´ich ma´suchen...

Danke für die Hilfe!

Kub :-D

Geschrieben (bearbeitet)

Vom Vorbesitzer einen "Kaufvertrag" organisieren und dann einfach §21.

Geht natürlich nur, wenn das ein "Groß-Serien"-Anhänger ist.

Bei einem Eigenbau müßtest Du den TÜV schon mit Daten füttern.

Generell kann Dir Fragen hierzu aber am besten der TÜV beantworten, bei dem Du das Geraffel prüfen lassen willst.

Bearbeitet von oehli

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    • 12v PX Zündung funktioniert in einem Oldie nicht ohne weitere Anpassungen. Nur ein neuer Kabelbaum reicht nicht.  Der Bremslichtschalter und der Lichtschalter müssen nach dem Umbau gegebenenfalls gegen Schließer getauscht werden, beides gibt es bei den gängigen Shops. Fang hier mal an zu lesen: https://www.vespa-t5.org/elektrik/conversion-kabelbaum
    • Find da auch nichts besorgniserrendes 
    • Oh, und gelb. Ich hatte Schlumpf NA, Leberwurst NB und unplugged NB FL (RCN und Slalom gefahren seinerzeit) bis das mit Familie uninteressanter wurde (keine Garagenkapa).   Wenn irgendwann wieder, dann NA in gelb! Schönes Autowagen!
    • @stampy:   gegen den Bescheid dees FA hatte ich ebenfalls fristgerecht Einspruch erhoben da ich vermutete, daß durch den Hebesatz der Stadt eine Vervielfachung des zu zahlenden Betrags entstehen wird. Die tatsächlichen Hebesätze der Stadt wurden erst "kurz vor knapp" veröffentlicht.   Ich hab mich nun mal weiter informiert: eine Möglichkeit besteht darin, daß man die Höhe des Hebesatzes anzweifelt, dafür ist dann also die Stadt zuständig, nicht das FA. Man kann argumentieren daß man ja z.B. mit einer Verdopplung der Grundsteuer noch einverstanden wäre, nicht jedoch mit einer Vervierfachung.  Der Streitwert des Vorgangs wäre dann also die Differenz zw. dem Betrag, welchen man bereit ist zu zahlen und der Forderung seitens der Stadt. (in meinem Fall wären das ca 750,--). Dementsprechend kann man davon ausgehen daß - wenn der Vorgang ans LRA weiter geschickt wird - im ungünstigsten Fall die "kostenpflichtige Entscheidung" nicht komplett aus dem Ruder läuft.   Freilich weiß ich nicht ob man damit etwas erreicht. Ich mag es aber auch nicht kommentarlos hinnehmen wenn aus einer usrprünglichen Grundsteuer von knapp unter 400 ein Betrag von gut 1500 p.a. entsteht.
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