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Geschrieben

hi..

mal ne ganz doofe frage. um nen roller zu TÜVen (ohne basteleien) ist doch _immer_ zwingend der Brief vorzulegen, oder ist es möglich ein Fahrzeug ohne Brief auch zu TÜVen ? ( bspw. das Ausstellen einer Bescheinigung das das Fahrzeug mit der Fahrgestellnr. xxx o.k. ist ? )

pygar

Geschrieben

...

interessant.. sollte aber in der obengenannten reihenfolge passieren, oder ? also erst tüv und dann kba ist nicht möglich wenn ich es richtig verstehe ?

pygar

Geschrieben

Ne, ohne die Unbedenklichkeitsbescheinigung machen die beim

TÜV nix.

Wenn Du was seltenes hast, solltest Du auch den Jungs vom TÜV

schon frühzeitig bescheid geben, das Du eine Vollabnahme

machen willst, denn:

-oftmals brauchen die Tage, bis sie Datenblätter haben

-vielerorts vergeben sie Termine für ne Vollabnahme

Geschrieben

...um mal nen bisserl dazwischen zu fragen: da ändert sich doch was bei der zulassung von zweitaktern - wenn sie bereits mal zugelassen waren ist die neuanmeldung ja kein problem...

wenn nun aber der brief fehlt... wie kann man nachweisen das die kiste schonmal angemeldet war?

Geschrieben

... oder Du nimmst Briefkopien von baugleichen Fahrzeugen mit. Bei unserem TÜV wird's billiger, wenn der Prüfer nix raussuchen muss. Kann durchaus 'nen Unterschied von 20 bis 30 Euro ausmachen ...

KBA ist unserem TÜV hier auch egal und wird nicht benötigt. Der TÜV erstellt nur das Gutachten über den technischen Zustand des Rollers; die Daten aus dem Gutachten werden dann bei der Zulassung in den (bei der Zulassungsstelle zu erwerbenden) Brief übernommen. Hier brauchst Du dann den KBA-Wisch.

Geschrieben
...um mal nen bisserl dazwischen zu fragen: da ändert sich doch was bei der zulassung von zweitaktern - wenn sie bereits mal zugelassen waren ist die neuanmeldung ja kein problem...

wenn nun aber der brief fehlt... wie kann man nachweisen das die kiste schonmal angemeldet war?

Sollte kein Problem sein, da beim KBA die Daten ja bis zu 7 (?) Jahren gespeichert werden - auch für stillgelegte Fahrzeuge. Und der Prüfer wird sicherlich feststellen können, ob der Roller neu ist oder schonmal gefahren wurde. Gibt ja auch noch die Möglichkeit der Baujahrbestimmung anhand der Fahrgestellnummer.

Und falls Du das Glück haben solltest, eine - sagen wir mal fabrikneue Rally 200 zu ergattern, würde ich mir überlegen, die in den Verkehr zu bringen ...

Geschrieben
Und falls Du das Glück haben solltest, eine - sagen wir mal fabrikneue Rally 200 zu ergattern, würde ich mir überlegen, die in den Verkehr zu bringen ...

:grins: ganz so schön ist es leider nicht. die kba anfrage kostet laut HP ? 13.52 . Mit wieviel Teuros muß ich ungefähr für die Briefanfertigung rechnen ? Ist die Briefanfertigung nur in Kombination mit der Zulassung möglich oder geht das auch getrennt ? Müsste ja eigentlich...

pygar

Geschrieben

Brief geht meines Wissens nach nur noch in Verbindung mit Zulassung. Vor zwei, drei Jahren musstest Du dir erst 'nen neuen Brief besorgen und der TÜV trug die Daten der Vollabnahme direkt in den neuen Brief ein (also erst KBA, dann Brief kaufen, dann zum TÜV und das alles innerhalb vier Wochen - sonst neue KBA).

Bei der Zulassung hat mir mal einer gesagt, dass mit den Blankobriefen zuviel Schindluder getrieben wurde und sie deshalb das Verfahren geändert haben (erst TÜV, dann KBA, dann Brief in Verbindung mit Zulassung). Ob das der wahre Grund ist, weiss ich nicht ... ist m. E. aber nicht unbedingt nachteiliger; spart Wege und manchmal auch Geld (doppelte KBA ...).

*edit: Achso, die Kosten (meine Durchschnittserfahrungswerte):

- Brief hat immer so um die 30 DM gekostet

- KBA waren 25,- DM glaub' ich

- Vollabnahme (Standardroller; ohne Extra-Eintragungen) so ca. 70,- DM

Habe aber immer meine Daten selbst dabeigehabt, so dass der Prüfer keine "Suchstunden" berechnen konnte.

Denke mal, dass alles zusammen so für 70 bis 80 Euren zu haben ist ...

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    • 133er mit 19-24mm vergaser gibts wie sand am meer mit offizieller eintragung/zulassung..    wichtig ist nur, wie bereits erwähnt, vor 1989 als „ez“.    schau dir mal den vmc gs58 an. günstig und läuft sehr gut. hatte ich in verbindung mit 24er Dello (+ Polini Welle, Polini Membran ASS und XL2 Kupplung) und bearbeiteter ets banane. Wenn dir das offizielle tatsächlich egal ist, lässt du den vmc gs 56 eintragen und fährst die reuse als lkr.   hatte auch mal nen 133er polini und würde preis/leistungstechnisch inzwischen den vmc bevorzugen. 
    • Beschreibung:  Schöner Oldtimer-Roller zu verkaufen – viele Neuteile! 4 Gang Handschaltung. Ohne E Start. Kann mit dem B 196, A, A1, A2 und der alten Führerschein Klasse 3 gefahren werden. Fzg ist noch angemeldet. Da Rollerfahren einfach nichts für mich ist, trenne ich mich schweren Herzens von meinem schönen Oldtimer-Roller. Zu einem sehr guten Preis. Technisch läuft er gut und befindet sich dem Alter entsprechend in einem guten Zustand. In den letzten Wochen wurden viele hochwertige Neuteile verbaut:     •    Bremsen vorne & hinten inkl. Radbremszylinder     •    Neue Reifen (vorne & hinten)     •    Neue Lichtmaschine mit Grundplatte     •    Neue CDI-Einheit     •    Neuer elektronischer Benzinhahn     •    Neuer Spannungs / Regler     •    Neuer Tacho/Alter noch vorhanden Getriebeöl und Bremsflüssigkeit gewechselt. Also alles, was richtig Geld kostet, ist bereits erledigt! Was noch gemacht werden müsste: Der Hupengleichrichter müsste noch getauscht werden – das ist eine einfache Reparatur, Ersatzteil kostet nur ca. 40–60 €. Fährt momentan über den Bypass. Optional: Gegen Zuzahlung sind noch einige Ersatzteile erhältlich. Angeschafft weil man irgendwann die Teile braucht. Kompletter Kupplungssatz, Kupplungszug mit Mantel, Tacho, Motordichtungssatz, Blinker/Hupenschalter, Hupe und Reparatur Handbuch. Hinweis: Solange die Anzeige online ist, ist der Roller auch noch zu haben. Unverschämte Angebote und was ist letzter Preis werden nicht beantwortet. Vor Ort kann gerne über den Preis gesprochen werden. Privatverkauf – daher keine Garantie, Gewährleistung oder Rücknahme. Preis: 1650 verhandelbar  Standort: 45359 Essen    [Bitte Durchlesen und anschließend den diesen Erklärungstext löschen, wenn ihr eure Verkaufsanzeige fertig habt]   Verbindliche Regeln für den GSF-Marktplatz ab September 2024 Wir bitten wir euch um die Einhaltung der GSF-Marktplatzregeln, insbesondere der P.O.R.N.O.-Regeln: Preis angeben! Inserate mit Auktionscharakter werden ausgeblendet. Ort angeben! Selbst wenn ihr im Profil einen Wohnort stehen habt, der genaue Artikelstandort (gemeint ist die Stadt) ist Pflicht.  Richtig und vollständig beschreiben! Idealerweise mit Bildern, eventuelle Mängel müssen deutlich im Text ausgewiesen werden. Keine Links auf andere Verkaufsplattformen. Nur sachliche Diskussionen! Destruktives Runtersprechen von Anzeigen und Preisvorstellungen, Runterputzen und Stammtischgerede ist nicht erwünscht.   Ohne klare Eigentumsverhältnisse kein Verkauf! Der angebotene Gegenstand muss Eigentum des Topiceröffners oder der Topiceröffner muss durch den Eigentümer beauftragt sein, den Artikel im Auftrag zu verkaufen. Bei Verstoß gegen diese Regeln werden Inserate ohne Vorwarnung ausgeblendet, ebenso unseriöse oder grob unvollständige Inserate! Pro Mitglied und Rubrik (Biete/Suche/Tausche) ist nur ein aktives Inserat im GSF-Marktplatz erlaubt! Ausnahme: Für Artikel über €1.000 (z. B. Komplettmotoren) oder Teilesammlungen darf ein weiteres eigenständiges Topic eröffnet werden. Im Fall von Teilesammlungen jedoch nur, wenn diese ausschließlich en bloc zu einem Paketpreis über €1.000 angeboten werden. Hinweise für Inserierende Das pushen/hochschieben von Inseraten ist nur alle sieben Tage gestattet. Wenn ihr Infos nachtragen möchtet, macht das im Startbeitrag. Hinterlasst nach Abwicklung euer (hoffentlich positives) Feedback. Um Topics schließen zu lassen, ändert ihr den Titel im Startbeitrag auf "ERLEDIGT: alter Topictitel". Damit werden die Moderatoren aufgefordert, das Topic zu schließen. Allgemeine Hinweise Fair use! Wiederholungstäter_innen werden verwarnt bzw. temporär gesperrt. Achtsamkeit ist angebracht! Nicht alle Blechrollerfahrer_innen handeln redlich, anständig, und nach Treu und Glauben (gilt bei Kauf und Verkauf). Lasst euch stets eine verifizierbare Telefonnummer und Anschrift eurer Geschäftspartner geben. Schafft Transparenz, kommuniziert per Privatnachricht! Wann wurde überwiesen? Ist das Geld angekommen? Wann wurde versendet (Link zur Sendungsverfolgung)? Ist alles angekommen und im erwarteten Zustand? Der Betreiber des GSF ist nicht verantwortlich für die Richtigkeit der Angaben über die angebotenen Gegenstände. Wer private Geschäfte über das GSF abwickelt, gewinnt daraus kein Recht, die Plattform GSF für seine privaten Probleme, Strafverfolgung, Zeugenschaften und/oder Meinungsmache gegen Mitglieder oder Shops zu missbrauchen. Grundsätzlich sind dem Betreiber des GSF Realnamen, E-Mail- oder Postadressen nicht bekannt. Mit der Nutzung des GSF-Marktplatzplatz gelten diese Nutzungsvereinbarungen als anerkannt.
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