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Geschrieben

ja dann hat sich wohl der fehlerteufel eingeschlichen, tsts. bei den ganzen terminen. kommt schonmal vor, sorry.

beste grüße

volker

Mit Verlaub, der 29. ist ein Freitag und ein Posting hätte auch genügt. :-D

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    • Die Tage bekam ich ein Schreiben der Stadt. Bezogen hat man sich auf meinen Einspruch gegen den Grundsteuerbescheid (Bayern).   Sinngemäß der Wortlaut:   "...Sie haben mit Schreiben vom xxx Widerspruch gegen Ihren Grundsteuerbescheid  eingelegt. Der Messbetrag wurde uns durch das Finanzamt übermittelt. Wir sind an diesen Grundlagenbescheid vom Finanzamt gebunden. Ein neuer Grundlagenbescheid liegt uns nicht vor. Wir weisen hiermit Ihren Widerspruch zurück und bitten Sie diesen bis zum 20.06.2025 schriftlich oder per mail zurückzunehmen. Nach dieser Frist werden wir ihren Widerspruch dem Landtratsamt zur kostenpflichtigen Entscheidung vorlegen...."   Nun gehen mir folgende Dinge durch den Kopf auf welche ich keine wirkliche Antwort habe:   - wenn ich den Widerspruch/Einspruch zurückziehe - welche Nachteile können mir entstehen? - habe ich zu einem späteren Zeitpunkt dann noch die Möglichkeit bei einer etwaigen Änderung einen für mich günstigeren Bescheid zu bekommen? - welche Kosten können mir entstehen wenn ich den Einspruch nicht zurückziehe? - kann man einem Grundstücksbesitzer "drohen", daß bei nicht erfolgter Rücknahme des Einspruchs Kosten für ihn entstehen?    Ich gehe davon aus daß die Stadt nur "umsetzt", die Zahlen kamen ja vom Finanzamt.  Falls sich herausstellt daß an diesen Zahlen etwas nicht stimmt müsste die Stadt ja nachträglich tätig werden. Aber wenn ich den Einspruch zurückgezogen habe, habe ich dann diese Möglichkeit verwirkt?   Für eine Beratung hatte ich bei meiner RS Versicherung angerufen, hier hat man mir empfohlen mich mit einem  Fachmann für Verwaltungsrecht in Verbindung zu setzen. Ich möchte aber nun nicht blind Kosten produzieren, allerdings kann ich meine Chancen auch nicht wirklich realistisch einschätzen.   Hat hier jemand soviel Kenntnis von der Materie um diesen Sachverhalt eingermaßen einschätzen zu können?
    • Standgas kannst du doch an der Schraube oben an der Wippe einstellen. An sonst. prüf mal wie erwähnt, ob der Schwimmer dicht ist. Ich hoffe du hast beim Reinigen die Nadel im Schwimmer wieder in die richtige Position gebracht (an der Kerbe der Nadel).   Wenn das gesichert hast und nichts geht, kannst du mal die Zündung checken. 
    • Ich würd es mal mit einem phbg21 Dellorto probieren. Mit einer 95-90 anfangen und dann runter gehen... wir sich bestimmt so bei 80-85 einpendeln. Ein Kumpel hat das Kit  vom Andreas auch auf seiner Dicken drauf und ist ganz zufrieden damit. 
    • Und wie erkennt man welcher Zylinder aus welcher Charge ist?  Unterschiede scheints da schon zu geben..  
    • dann bin ich gespannt wie ich rausfinden könnte, ob meiner von der charge betroffen ist und vor allem was dann passieren sollte wenn ja
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