Schäden an Balkonkraftwerk-Modulen sind in der Regel in der Hausratversicherung enthalten. Schäden, die Ihr Balkonkraftwerk bei anderen Personen verursacht, deckt die private Haftpflichtversicherung ab.
Kommt auch darauf an, ob man Mieter oder Eigentümer ist. Bei letzteren kann die Anlage auch in die Wohngebäudeversicherung eingeschlossen werden.