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knudda

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Beiträge von knudda

  1. vor 30 Minuten hat juano folgendes von sich gegeben:

    Benötigen die Seilzüge (Bremse vorne) eine ABE bzw. E-Nummer? Meine PX ist von 82.

    Hab mir das Kit bestellt gehabt und nun vorne erneuert. Heute beim TÜV meinte der gute Herr zu mir der Bremschlauch (ja Schlauch) würde eine E-Nr. benötigen.

    Davon hatte ich bisher nichts gehört zumal es auch kein Schlauch ist. Hat ihm wohl nicht so geschmeckt, da er mir dann noch einen Achsbruch nachweisen wollte (der typische Riss an der Auspufftraverse)


    Natürlich hat der gute Mann von TÜV recht... mache ihn bitte noch darauf aufmerksam, dass er auch die Ständergummis auf ihre empfängnisverhütenden Eigenschaften prüfen muss!!!Eins11

    • Like 1
  2. vor 2 Minuten hat style63 folgendes von sich gegeben:

    Zündschloss auf Lenker einer Sprint Veloce dreht beim Schlüsseldrehen mit. Festziehen des Rings von oben und Neupositionierung des Sicherungsblechs von unten helfen nicht. Was kann ich tun? Danke!

    Mal das Schloss ausbauen... zerlegen(vorsichtig, damit Blechlein und Federn nicht rausfallen)... feststellen, wie simpel die Technik ist... Fehlersuche.

     

    Wenn die Plastikführungen vernudelt sind, kaufe ich ein Billigstreproteil und baue um, bzw. passe an.

     

     

     

    • Like 1
  3. vor 3 Stunden hat krankerfrank folgendes von sich gegeben:

     

     

    Würd ich jetzt so nicht sagen.

    Das Verwittert auch und bekommt Patina. Hält halt fast ohne Pflege recht lange. Mir gefällts. Hab halt keine lust ewig zu Ölen oder Lasieren. Und Fliesen oder Platten sind leider nicht möglich.

    Was wird aus WPC nach der Nutzung?

    wki.fraunhofer.de/de/…tml


    Sollte man in die Planung evtl. mit einfließen lassen.

    • Thanks 1
  4. vor 19 Stunden hat Scooterist folgendes von sich gegeben:

    Meine orig. Sitzbank bei einer 76er Rally ist auch recht schwarz. Da kann ich keinen Hauch von blau erkennen.

    Allerdings hat die Sitzbank inzwischen ein paar Risse/Löcher. Wo bekommen ich aktuell einen vernünftigen Bezug für die Bank?  

     

    Original waren alle Rally-Sitzbänke in blu-scuro. Das kann recht schwarz wirken, ist aber dunkelstes blau oder eben nicht original.

    Bezugsstellen (Achtung Wortspiel) weiß ich ad hoc auch keine.

     

    • Like 1
  5. Da wiehert der Amtsschimmel...

    ein Blick ins Gesetz (StVZO):

    §56 Rückspiegel und andere Spiegel

    (1) Kraftfahrzeuge müssen Spiegel haben, die so beschaffen und angebracht sind, daß der Fahrzeugführer nach rückwärts und seitwärts - auch beim Mitführen von Anhängern - alle für ihn wesentlichen Verkehrsvorgänge beobachten kann.

    (2) Es sind erforderlich

    bei allen Kraftfahrzeugen außer bei den in Nummer 3 bis 5 aufgeführten ein Außenspiegel an der linken Seite und ein Innenspiegel,

    bei Kraftfahrzeugen, bei denen das Sichtfeld des Innenspiegels eingeschränkt ist, zusätzlich ein Außenspiegel an der rechten Seite,

    bei Kraftfahrzeugen, bei denen die Fahrbahn nach rückwärts durch einen Innenspiegel nicht beobachtet werden kann, zwei Außenspiegel - jeweils einer an jeder Seite -,

    bei land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h mindestens ein Außenspiegel an der linken Seite,

    bei Kraftfahrzeugen nach § 30a Abs. 3 Rückspiegel, die einschließlich ihres Anbaus den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen müssen.

    (3) Zusätzlich sind erforderlich

    ein großwinkliger Rückspiegel an der rechten Seite bei Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t - ausgenommen Arbeitsmaschinen und land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen -,

    ein Anfahrspiegel an der rechten Seite bei Linkslenkung oder an der linken Seite bei Rechtslenkung bei Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t - ausgenommen Arbeitsmaschinen und land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 12,0 t und Kraftomnibusse. Dieser Spiegel einschließlich seiner Halterung muß mindestens 2 m über der Fahrbahn angebracht sein. Ist dieses Maß wegen der Bauart des Fahrzeugaufbaus nicht einzuhalten, darf dieser Spiegel nicht angebracht sein.

    (4) Rückspiegel sind nicht erforderlich an

    einachsigen Zugmaschinen,

    einachsigen Arbeitsmaschinen,

    offenen Elektrokarren mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h,

    mehrspurigen Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und mit offenem Führerplatz, der auch beim Mitführen von Anhängern, selbst wenn diese beladen sind, nach rückwärts Sicht bietet.

    (5) Die Anbringungsstellen und die Einstellungen sowie die Sichtfelder der Spiegel bei den in Absatz 2 Nr. 1 bis 3 und in Absatz 3 genannten Kraftfahrzeugen müssen den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.

    Motorradspiegel: mindestens 60 cm/2 , Durchmesser <=87 mm , 6x 10 cm, Ab einschliesslich Baujahr 1990 zwei Spiegel Pflicht. Die Mindestspiegelfläche hat sich 1998 oder 1999 geändert, jetzt 68 cm/2. Die sogenannten Formel-1-Spiegel sind daher nicht zulässig. Nicht eintragungspflichtig. Meistens haben die Spiegel ein E-Prüfzeichen oder auch nicht.

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