Da haben wir´s. Das ist wieder einer der Fälle, der natürlich in bestimmten Dinge begründet liegt, sich mir aber mal wieder nicht erschließt. Gbt es öffentliche Stellen, die mir meine Fragen konkret beantworten kann? Habe einen handwerklichen Beruf gelernt, zurvor die fachgebundene Hochschulreife (vgl. Abitur ohne 2. Fremdsprache) und danach ein Ingenieursstudium im selben Bereich wie die Ausbildung. Bin somit seit 2002 mit und ohne Personalverantwortung als Ing unterwegs und habe während der FH auch direkt die Prüfung abgelegt, zum Teil XY der Meisterprüfung, die es erlaubt, sich "Ausbilder" nennen zu dürfen... grundsätzlich würde also alles passsen, um im technischen Bereich einer Berufschule aufzulaufen.