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Vespadirk

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Beiträge von Vespadirk

  1. Doch.

    Aber ich habe zum Beispiel eine Eberspächer, die mit Benzin läuft. Und die sitzt unterm Boden in Fahrtrichtung rechts vom rechten Längsträger. Ein Teil davon ist dann unter der Rücksitzbank. Im Motorraum ist da nichts.

    Und als ich mal eine Diesel-Caravelle geschlachtet habe, war die Dieselstandheizung auch ebendort.

    Gruß Dirk

  2. Bezügl fahren auf dem Bürgersteig, falsche Richtung etc. Gibt es da in Deutschland nicht so eine Regelung, daß, wenn man in einem Zug mehrere Verkehrsverstöße gleichzeitig begeht, dann nur das Schwerwiegendste geahndet wird?

    Sprich, wenn man z.B. für 80,- ? zu schnell fährt und dabei für 40,- ? zu dicht auffährt, muß man trotzdem nur die 80,- ? zahlen und nicht 120,- ?. Oder ist das mal wieder eine Fehlinformation, der ich da aufgesessen habe?

    Jo das gibt es in Deutschland:

    Nennt sich Tateinheit.

    Ist hier aber nicht einschlägig, da ein Unterlassensdelikt (Nichtanmelden) nicht in Tateinheit mit einem Begehungsdelikt (rumfahren aufm Bürgersteig) stehen kann.

    Gruß Dirk

  3. Nun stehe ich da und habe leider keine Rechtsschutz sonst würde ich in die Vollen gehen.

    Geh doch in die Vollen. Wenn du gewinnst, muss der Gegner, also die Versicherung alles, also auch deine Anwaltskosten, zahlen.

    Kann mir mal einer den Wortlaut dieser Benzinklausel mitteilen? Von so nem Schwachsinn habe ich ja noch nie gehört.

    Gruß Dirk

  4. Kannst du knicken.

    Die Folge von deiner Ordnungswidrigkeit ist genau im "Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog" (BKat) niedergeschrieben.

    Danach gibt es für eine bestimmte Sache so und so viel Geld an die liebe Stadt zu zahlen.

    Und nach der Höhe des Bußgeldes richtet sich wiederum die Punkteanzahl.

    So viel zum Verkehrsrecht in Kurzform.

    Der Polizist sollte zwar wissen, wovon er redet, hat aber meistens keine Ahnung. Mir selbst auch schon passiert, dass jemand mich mit einer komischen Bußgeldfolge laut BKat konfrontieren wollte.

    Gruß Dirk

  5. Steht hier alles auf den ersten Seiten des Topics. Müssten auch Fotos sein.

    Haltbarkeit des Motors super.

    Hoher Verschleiß an Antriebswellen und Spritpumpen :-D .

    12 bis 13l Super bei 130km/h auf der Bahn mit Westfalia Hubdach.

    Kosten?

    Motor 5k, Getriebe 1k, Motorsteuerung, Kabelbaum, Armaturen 1k

    Edith fügt hinzu, dass die Preise jetzt wohl nach oben korrigiert werden müssen. War bei mir Anfang 2002. Mittlerweile sind die Preise für nen kompletten 3,2 Carrera ja auch auf ca. 18k aufwärts angezogen.

    Gruß Dirk

  6. Irgendwie hat mich da mein Gedächtnis verlassen:

    Reinholdus Sprint war doch auch die Bezeichnung der Veranstaltung vom 1.10. aufm Ring? Mit anderen Worten, es handelt sich um eine Terminverschiebung seitens des Veranstalters auf Mitte August statt Anfang Oktober?

    Gruß Dirk

  7. Ne, nur der Helm ist bei der Abnahme Pflicht. Alles andere wird erstmal nicht kontrolliert. Ich bezweifel aber, dass die dich ohne Lederkombi, zB nur mit Textilprotektorklamotten auf die Strecke lassen würden.

    Neben der technischen Abnahme wirst du als Fahrer auch "abgenommen". Du musst zum leitenden Rennarzt, der mit dir einen Seh-, Drogen-, Wahrnehmungstest macht.

    Edith gibt Infos zur Karre.

    Manni Brandt macht die technische Abnahme. Als Mann des VCVD wird natürlich wert auf die optische Erscheinung gelegt. Es sollte wie eine Vespa aussehen. Scharfe Kanten gehen gar nicht, Bremsen müssen funktionieren, Gas muss von alleine zurückdrehen, Killschalter.

    ansonsten ist die technische Abnahme immer ganz witzig.

    (ansonsten zu Manni Brandt: Zieht am Kupplungshebel, "boah, eure Hinterradbremse hat ja gar keine Wirkung. Ach egal, ihr sollt Spaß haben")

    Gruß Dirk

  8. Also: 1. Wenn die Staatsanwaltschaft in irgendeiner Beweispflicht wäre, dann könntest Du Dich getrost zurücklehnen. Die haben nämlich keine Zeit sich um die strafrechtliche Verfolgung von so etwas zu kümmern. Das würde sogar wahrscheinlich gelten, wenn Du der Alten eine geballert hättest.

    Und ja, ich weiss das aus eigener Erfahrung. Es besteht an der Verfolgung nämlich... ...genau: "kein öffentliches Interesse".

    Zivilrechtlich ist die Tante dann allerdings in der Beweispflicht. Allerdings dauert das ewig, wenn ihr Euch nicht vorm Schiedsmann einigt bis das vor Gericht geht.

    Und dann sitzt ihr hübschen in nem kleenen Büro und der Onkel Richter fragt euch, ob das euer Ernst ist, das ihr das nicht selbst aus der Welt bekommt.

    Ohne Verurteilung vom Strafgericht sind die Aussichten auf eine Entschädigung ebenfalls gering. Allein die Gerichtskosten in Höhe von etwa nem Trinkgeld und die tatsächlich ERNSTZUNEHMENDEN Anwaltskosten der guten Frau würden Dir im schlimmsten Fall drohen.

    Wenn sie damit durchkäme und sie so lange durchhielte.

    Alles sehr unwahrscheinlich.

    Verkehrsgericht oder wie der Verein heisst, könnte Dir natürlich auch noch ans Bein. Ob die motivierter sind als die Staatsanwaltschaft und die Zivilgerichte, weiss ich nicht - vielleicht hier mal jemand andres, wag ich aber msehr zu bezweifeln.

    Auslachen würd ich DIE (edith). Sonst gar nix.

    :-D

    Alter Schwede. Da war man längere Zeit über Weihnachten nicht am Pc und dann so ein Post.

    Worum geht es denn hier zivilrechtlich???

    Falls es hart auf hart kommt, kann ich Dir einen sehr guten Anwalt empfehlen. Der hat seine Kanzlei sogar in Hagen, weitere Infos bei Bedarf gerne per PM.

    Richtig. Geh zum Anwalt, denn wenn hier noch weitere unqualifizierte Bemerkungen kommen, machst du manches schlimmer.

    Gruß Dirk

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