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Frage aus dem Mietrecht

Featured Replies

Geschrieben

Hallihallo,

weiß jemand, ob es verpflichtend für den Vermieter ist, in der Mietswohnung dem Mieter einen vernünftigen, nutzbaren Boden zur Verfügung zu stellen, bzw. wenn dies nicht gewährleistet ist, die Verlegung eines solchen bzw. das Material ganz oder anteilig zu zahlen?

Der eine sagt so, der andere so, und morgen habe ich nen Termin und muss ja irgendne Grundlage für die "Verhandlungen" haben (oder auch nicht). Also wenn jemand was weiß wäre eine zügige Antwort echt ne coole Sache! Am besten natürlich direkt mit Rechtsgrundlage oder Gerichtsurteil... weiß ja nicht was es da so gibt/gab.

THX

Gruß Manuel

Geschrieben

Ja, beim Einzug muß der Boden takko sein und auch die Wohnung, es sei denn Ihr habt was anderes vertraglich geregelt.

Und in bestimmten Jahresabständen muß der Teppich auch vom Vermieter ausgetauscht werden. Meine waren 6 Jahre oder so, keine Ahnung.

Einfach mal bei Google eintippen ! Gibt diverse offizielle Seiten mit Gerichtsurteilen und Paragraphen bzw. auch mal auf den Seiten der Verbraucherzentralen gucken.

Viel Glück !

Geschrieben
  • Autor

danke,

habe schon einiges gefunden, aber eine bindende regelung scheint es da ja nicht zu geben. hoffe dann morgen einfach mal auf einen kulanten vermieter und bin mal gespannt was sich ergibt...!

falls noch wem was einfällt, ich schau hier morgen früh dann nochmal rein...

gruß manuel

Geschrieben

@Manuel: verhandel nicht zu hart :-( ... sonst sagt der vermieter nachher.... jaja, sie sind ein feiner kerl- aber wissen sie da draussen warten 10 andere, die die wohnung auch ohne einen neuen boden nehmen würden.... :-D

ende der oberlehrerhaften durchsage :-(:-( :wasntme:

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