Das ist immer das gleiche Problem. Beim kaufen von Wohnungen immer die Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen sich geben lassen. Habe vor einigen Jahren den Fall gehabt, daß bereits vor 8 Jahren eine Renovierung der Fassade beschlossen worden ist, aber aus Gründen der Rücklage und der auch noch anstehenden Heizungsinstandhaltung das bis ins Jahr 2005 zurück gestellt wurde. Aber zahlen mußt Du sowieso. Kleiner Tip am Rande: Renovierungskosten des Gebäudes sind nicht auf den Mieter umlegbar, außer es wurde eine entsprechende Vereinbarung im Mietvertrag geschlossen. Ob dies dann Sittenwidrig ist, kann nur der Haus- und Grundbesitzerverein oder das zuständige Amtsgericht entscheiden. Aber Instandsetzungsaufwendungen sind im Rahmen der Werbungskosten für Vermietung und Verpachtung steuerlich absetzbar. Na dann - viel Glück