Alle Inhalte von pehaa
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Es tanzt ein Bi-Ba-ButzeSchlossermann in unsrem Haus herum, fidelbumm... Er rüttelt sich, er schüttelt sich, er wirft sein Säckchen hinter sich, Es tanzt ein Bi-Ba-ButzeSchlossermann in unsrem Haus herum, fidelbumm... Er wirft sein Säcklein hin und her, Am Morgen ist es wieder leer.... Es tanzt ein Bi-Ba-ButzeSchlossermann in unsrem Haus herum, fidelbumm...
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Grübeln statt googlen - Kirmes im Kopf
Stimmt das eigentlich, dass man nicht gleichzeitig schnarchen UND träumen kann? Und falls ja, woran liegt das?
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Grübeln statt googlen - Kirmes im Kopf
Das wird eine prima Grundsatzdiskussion. Muss man geltendes Recht jetzt nicht mehr beachten, nur weil es einem nicht mehr notwendig erscheint?
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Grübeln statt googlen - Kirmes im Kopf
M210 hatte geschrieben, dass es ein Wegerecht gibt. Das muss ja irgendeinen Grund haben. Aus Spaß trägt das ja niemand in sein eigenes Grundstück ein. Wenn dieses Wegerecht also im Grundbuch existiert, darf A dieses Recht auch ausüben und B muss es ihm einräumen. Daran gibt es nichts zu rütteln. Da spielen auch persönliche Animositäten keine Rolle.
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Gewaltig ist des Schlosser' ' 's Kraft, wenn er mit drei Apostroph's schafft.
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Du has't pfalsch ziteriert: ich hatte Augen's geschrieben.
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Das Apostroph schmerzt in meinen empfindlichen Augen.
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Du kannst aber auch fragen.... tz tz tz... schnall dir´s um, tacker das fest. Nimm Sekundenkleber... würg´s Dir um den Hals.... der Möglichkeiten sind da viele..
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Die Modelle mit Reißleine kannst Du auch quer vor den Tunneleingang spannen. Dann knallts auch.
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ja, aber nicht halb so gut. Ich hatte mal zeitgleich eine Yamaha Fazer und eine Honda XBR, glaub mir, da liegen Welten dazwischen.
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Grübeln statt googlen - Kirmes im Kopf
Ja, den Punkt hatte ich überlesen. Danke.
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Grübeln statt googlen - Kirmes im Kopf
Wir haben aus M210´s Anfrage oben aber keine Info, ob der "hinten" wohnende Nachbar A sein Grundstück von einer anderen Richtung zwar irgendwie betreten kann, aber nicht, ob da ein Weg/Straße ist, oder ob das da nur zufällig funktioniert, weil da keine weiteren Zäune von Dritten sind. Oder ne Steilwand oder was auch immer.
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Bei einem großvolumigen Einzylinder (XT, XL, Honda XBR o.ä.) geht das so: Bei hoher Drehzahl Killschalter betätigen, Gashahn bleibt voll offen, Gang bleibt drin, KEINE Kupplung ziehen, Zylinder läuft voll auch im Auspuff sammeln sich unverbrannte Gase...., nach 3-4 sec Killschalter wieder "ausschalten".... *PENG!! Das ganze idealerweise in einem Tunnel. Jenachdem, wie assozial man veranlagt ist, auch dann, wenn Radfahrer im Tunnel sind.
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Grübeln statt googlen - Kirmes im Kopf
Ich würde dem Nachbarn schon deutlich (unter Zuhilfenahme meiner tätowierten Freunde) klarmachen, dass er mir eine ansprechende und meinem Status gemäße würdige Zufahrt gestalten muss. Das Bild könnte ihm als Anregung dienen. Abweichungen würde ich sofort körperlich maßregeln.
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Grübeln statt googlen - Kirmes im Kopf
Ich habs nachgelesen, der PKHD hat Recht, was die 50 cm betreffen. Da ist an meinem Grundstück ringsrum (!) ja alles falsch...
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Grübeln statt googlen - Kirmes im Kopf
Zum einen könnte diese Mauer bis hart an die theoretische Grenze stehen, auch das ist oftmals erlaubt. Und wenn sie nur 5 cm Abstand zur Grenze hat und der nächste Nachbar seitlich da auch quasi dran gebaut hat, dann ist da kein Durchkommen. Außerdem sind auch Notare nicht immer perfekt, sowieso werden solche Sachen oftmals von den Mitarbeiterinnen schriftlich vorbereitet und vom Notar nur abgehakt und durchgewunken. Und dann steht eben nur pauschal ein Wegerecht drin, nicht sauber unterschieden zwischen Gehrecht und Fahrtrecht. Und somit hilft nur eines, sich mit dem Nachbarn einigen, oder den Klageweg bestreiten.
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Grübeln statt googlen - Kirmes im Kopf
Der Begriff Wegerecht scheint der Überbegriff zu sein. Um das fremde Grundstück wirklich rechtssicher überfahren zu dürfen (das Grundstück, nicht den Nachbar), sollte also ein Fahrtrecht eingetragen sein. Sonst muss man draußen parken und die Bierkisten zu Fuß hinterschleppen. Wenn also nur "Wegerecht" eingetragten ist, kann man ab jetzt prima streiten, auch vor Gericht.
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Grübeln statt googlen - Kirmes im Kopf
Aber jetzt mal im Ernst, wenn wirklich ein Wegerecht im Grundbuch eingetragen ist, ist dort auch beschrieben ob das Grundstück nur zu Fuß oder gegebenenfalls auch mit einem Fahrzeug überquert werden kann und darf. Natürlich darf die einzig zugängliche gemeinsame Grundstücksgrenze dann nicht einseitig mit einem kompletten Zaun verschlossen werden. Sie muss dann zumindest eine Tür oder ein Tor haben und dem Nachbarn A ist auch der Schlüssel auszuhändigen.
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Grübeln statt googlen - Kirmes im Kopf
Umfasst das Wegerecht nur fußläufiges Betreten oder darf Nachbar A mim Smart drüberfahren?
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Grübeln statt googlen - Kirmes im Kopf
Eher nur'n fehlgeleiteter Test. Einer hat wieder das Tor offen gelassen.
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Wüso willst Du mich schon wieder verklagen? Ich hab doch (fast) garnix schlimmes gemacht?
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Was passiert, wenn man keinen Espresso trinkt? Genau, man kann auch nicht schlafen.
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Keiner nimmt mich ernst. Das issen Probleeem! Ich ruf jetzt die 110, die solln mir welches bring.
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Schaixe, mein Bier is alle....
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Grübeln statt googlen - Kirmes im Kopf
Das ist genauso wie der Verkehrsfunk im Radio. Auch die verwenden nur Meldungen von Behörden und der Polizei. Wenn sie dann z.b. keine Auflösung des Staus gemeldet bekommen, melden Sie ihn noch Stunden später obwohl er längst nicht mehr da ist. Alle wissen es, wenn man auf google maps schaut, ist dort schon alles grün, kein Stau, aber sie dürfen diese Information nicht verwenden, sie müssen auf die offizielle Statusmeldung der Polizei warten. Und ich könnte mir vorstellen - es ist aber nur eine Vermutung - dass der Traffic channel message Dienst auch nur da drauf zurückgreift. Hättest du das also ausgeschaltet und wärst nur noch Google Navigation gefahren wäre dir das alles erspart geblieben.