"- ?Ochsenaugen? bei EZ ab 1.1.87 nur i.V.m. zusätzlichen hinteren Blinkern zulässig" Laut meinem Prüfer: Mit Ochsenaugen sind eigentlich alle Lenkerendenblinker gemeint. Ich wollte die Kellermanns als einzige Blinker eingetragen haben. Meine PX ist EZ '84 und hatte - Gott sei Dank - noch die Oris hinten in den Seitendeckeln. Eintragung: "Lenkerendenblinker Kellermanns Nr blablabla". Das war vor ca. 3 Wochen. Der Prüfer erklärte mir, dass sie wohl Anweisung hätten Lenkerendenblinker grundsätzlich nicht mehr als alleinige Blinker einzutragen, da es in der Vergangenheit wohl zu viele Unfälle mit Abbiegern gegeben hätte. Quasi: man steht an der Ampel, blinkt, sclägt schon leicht ein und der Hintermann könnte es nicht sehen... Ich glaube nicht, dass mein Prüfer sehr penibel ist, da er einmal um meine Möhre rumgegangen ist und mir diverses Sachen "ungesehen", nur auf Grund der Gutachten und Briefkopien eingetragen hat: 211er, 30er TMX (war noch nicht mal verbaut), Scheibenbremse vollhydraulisch, Bitubos, Breitreifen, usw... Aber bei den Lenkerendenblinker "allein" hat er sich absolut quer gestellt. BTW: Des is ja a ned schlecht: "Bremsleuchten: - vorgeschrieben, nach StVZO erst ab EZ 1.1.88 - Anzahl: 1, nach EG auch 2 zulässig - Anbaulage: mittig - in der Höhe: Unterkante (UK) min. 250 mm (nach StVZO min.350 mm), Oberkante (OK) max. 1500 mm" Sorry für OT!