Moin
es geht nicht darum dass hier irgendwas schwer ist Revolverheld!
Klar kann jeder zum TÜV und einfach mal blöd fragen ob die gnädigen Herren vielleicht einen 21er machen. In der Regel braucht man dann ein Leistungsgutachten, die neue Höchstgeschwindigkeit, Schallmessung und ab Erstzulassung 89 ein ABGASGUTACHTEN!!!
Je nach Prüfer fällt denen auch noch mehr ein, Bremse, Reifen etc.
Aber die Abgasgeschichte ist der Grund warum alle ab 89 in die Röhre gucken.
Ein Teilegutachten ist deswegen so sexy, weil es hier nix mehr zu diskutieren gibt!
Steht deine Karre im Verwendungsbereich und hast du alle Auflagen die im Gutachten stehen eingehalten MUSS der Jonny das Ding abnehmen! Nix riesen Geschiss wegen Einzelabnahme nach §21. Nix mit vielleicht noch dies vielleicht noch jenes. Der Bart ist ab!!
Änderungsabnahme nach §19 heißt das Zauberwort.
Mal davon abgesehen dass man auch nicht zwingend auf den TÜV angewiesen ist. DEKRA GTÜ KÜS FSD alle können das dann durchwinken. Geil wa?!
Dass man nicht mit einem Mülleimer vorfährt ist echt ein klasse Geheimtipp
Jetzt ist es natürlich leider so dass auch das Teilegutachten die Moppets ab 89 diskriminiert.
Ist ja auch richtig so! Die ab da geltenden Emissionsvorschriften können Malossi und co. nicht einhalten.
RICHTIG SPANNEND IST ABER DASS ANSCHEINEND EINIGE TÜV FUZZIS AUF BASIS DES TEILEGUTACHTENS EINEN 21er MACHEN!! FÜR ROLLER NACH 1989
Das ist mal definitiv nicht rechtmäßig! Entweder haben die keine Ahnung oder
Aber egal! Damit steht es drin! 100% legal ist es noch immer nicht. Weil es halt Falschbeurkundung ist. Aber wenigstens ist damit das Thema Versicherungsschutz und Steuerhinterziehung vom Tisch. Und das ist das wirkliche Problem am pimpen!
Das popelige Knöllchen von der Polente wegen was nicht eingetragen ist dagegen Pipifax!
Nur mal so und alles