Nicht wenn das Schild während der Fahrt abfällt (ein Missbrauch nicht auszuschließen ist) oder schlicht entwendet wurde.
Dann gilt die o.g. 10-jährige Sperre.
Fahrzeugzulassungsverordnung, § 10 Abs 5.
Die Kennzeichen müssen "fest" angebracht sein.
Das gilt seit 15.02.2023. Eine Befestigung mittels Klett oder Magnet ist ohne mechanischen Aufwand lösbar und damit NICHT fest.
Nur weil einer schon immer mit Klett rumfährt ist das doch kein Beweis dafür, dass es erlaubt ist.
Bevor ich mit Begrifflichkeiten wie "Fakenews" um mich werfe, würde ich mich erstmal informieren worum es geht und wo was geregelt ist.
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