Bin zwar jetzt ganz neu hier und das ist jetzt auch mein erster Beitrag hier, aber ich versuch jetzt mal etwas Licht in die Sache zu bringen.
Das Schreiben dass du hast ist eigentlich nur die italienische Variante eines Teilegutachtens, und ist nur für die in dem Schreiben benannten Fahrzeugtypen mit italienischer Zulassung gültig. Es wird damit nur bestätigt, daß die italienischen (und nur die) Rechtsvorschriften eingehalten werden (und ich hab keine Ahnung wie die sind, d.h. zum Beispiel Standgeräusch).
Die Erwähnung der EU Homologationsrichtlinie bezieht sich nur auf die bei der Prüfung verwendeten, EU-weit gültigen und anzuwendenden Prüfmethoden (EU 134/2014 / UNECE-R 41.04). Die einzuhaltenden Grenzwerte obliegen dann wieder dem Gesetzgeber der einzelnen EU-Mitgliedsstaaten.
Auf gut deutsch, der "Wisch" hilft dir in Deutschland weder wenn du angehalten wirst, noch beim Tüv.
Ist ja beim deutschen Teilegutachten auch so, es erleichtert dir die Sache, das Teil eintragen zu lassen, aber es muss in den Papieren stehen, nur einfach einbauen und die BE erlischt.
Also wenn du dir Schweissausbrüche beim Auftritt vor der Rennleitung sparen willst, lässt du es entweder bleiben oder du holst dir den Segen vom Rennkommissar im grauen Kittel. Möglich wäre auch ein Auspuff mit e-Prüfnummer.