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null40

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Alle Inhalte von null40

  1. Moin, hab Interesse am Gesamtpaket. Hast PM. Gruß Marcus
  2. Wenn noch zu verkaufen, dann bitte auch Bilder an mich... marcus.gerwien@web.de Gruß
  3. @bonehead: noch mehr Schwarzmalerei... Meines Wissens sind Kraftfahrzeuge per Definition jedes nicht an Gleise gebundene Landfahrzeug, das sich mit Hilfe eines Motors aus eigener Kraft fortbewegt ohne auf die körperliche Kraft eines Menschen oder Zugtieres angewiesen zu sein. Und darunter fallen meiner Auffassung nach auch Krafträder, die lediglich eine Unterkategorie der Kfz sind. Ob bauartgenehmigt oder nicht, denk doch mal an schwarze Rückleuchten bei einem PKW, die sind sogar typgenehmigt aber auch nur in Verbindung mit diesen roten Rückstrahlern, die dem Satz auch nicht beiliegen. Ich glaube abschließend kann das eh nur ein Anruf bei der entsprechenden Prüforganisation klären. Gruß und viel Erfolg. Gib mal bitte einen Ergebnisbericht ab. ps: Mich würde die Technik übrigens auch interessieren.
  4. Moin Du scheinst nicht überzeugt? Aber das schreiben die Leute von Hella dazu: "Da das Xenon-Licht die 3-fache Stärke des Halogenlichtes hat, birgt es bei Nichtsäuberung des Scheinwerfers eine erhebliche Blendungsgefahr für den Gegenverkehr. Schmutz auf der Streuscheibe kann die Lichtverteilung beeinflussen und bei starker Verschmutzung zusätzlich die Lichtintensität vermindern. " Gruß
  5. Um die Blendwirkung zu verringern benötigst man Reinigung und automatische Höhenverstellung. Licht wird durch den Dreck wohl anders gebrochen und könnte andere Verkehrsteilnehmer "gefährden". Durch den zwischen zwei Elektroden erzeugten Lichtbogen werden bis zu 300% mehr Licht erzeugt (lt. Philips)
  6. Lies mal §50 StVZO. Steht alles drin bzgl. Xenon-Licht. Und hier noch ein Link vom KBA. Gruß
  7. Moin, suche ne V 50 für kleines Geld (bis ca. 250,-). Zustand natürlich entsprechend der Summe . Muß auch nicht gänzlich komplett sein. Bitte keine verunfallten Rahmen. Gruß Marcus
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