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V50_1Serie

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Alle Inhalte von V50_1Serie

  1. Hallo zusammen, ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen. Ich besitze eine ACMA 125N BJ 59 (keine Rohrlenker). Der Gurtner Vergaser ist undicht und ich finde keine Ersatzteile. Kann ich die ACMA auf einen Dellorto 24.24E Vergaser umbauen? Was benötige ich dafür alles? Außerdem benötige ich einen neuen Auspuff, dieser ist durch. Passt der Auspuff der PX125 drauf? Würde er etwas an der Endgeschwindigkeit bringen? Für eure Hilfe wäre ich sehr dankbar.
  2. Hallo zusammen, ich weiß das Thema ist schon älter aber ich bräuchte ein bisschen Unterstützung von euch. Ich habe mir eine Vespa ACMA 125n von 1959 (kein Rohrlenker) gekauft. Die Vespa hat Französische Papiere und ich müsste jetzt die §21 Vollabnahme machen. Der TÜV benötigt Vergleichspapiere. Hättet ihr mir da welche? Danke schon mal.
  3. Danke euch schon mal für die Hilfe. Sorry das mit dem doppelten post.
  4. Hallo zusammen, ich muss bei meiner V50 1. Serie Baujahr 65 den Lenker nachlackieren. Könnt Ihr mir sagen welche Lackfarbe (Farbcode) die Verspa hat. Danke euch und viele Grüße
  5. Hallo Leute, nur zur Info. Ich war heute bei der Zulassungsstelle. Die wollten die BE des TÜVs sehen, die originalen alten Italienischen Papiere sowie die Unbedenklichkeitsbescheinigung der Polizei. Anschließend haben die die BE abgestempelt. Und fertig war es. Danke für eure hilfe.
  6. Danke für eure Infos. Ich berichte euch sobald ich bei der Zulassungsstelle war.
  7. Die von der Zulassungsstelle wollen doch die aktuellen Italienischen Papiere sowie den Kaufvertrag sehen. Sonst stempeln die doch nichts ab.
  8. Ja der TÜV hat die BE erstellt, aber diese muss von der Zulassungsstelle abgestempelt werden damit sie gültig ist.
  9. Unter welchem Punkt steht auf den Papieren das Kennzeichen?
  10. Danke für die Rückmeldung. Habe noch andere Erfahrungen damit, dass die Papiere einbehalten werden und wie das bei der Zulassung in D läuft.
  11. Hallo Sucram70, ich habe auch noch die alten originalen Papieren und den Kaufvertrag. Das reicht dann wahrscheinlich auch nicht oder? Und wie lief das dann bei dir? Habt die Zulassungsstelle direkt in Italien angefragt? Viele Grüße
  12. Hallo 125vnb, wenn das so ist, dass in Italien bei der Abmeldung die Papiere einbehalten werden, dann sollten das doch die deutschen Zulassungsstellen wissen. Und kannst du sagen ob die Kopien der Papieren reichen? Viele Grüße
  13. Danke für die Antwort mr. impala. Kannst du mir dann auch sagen ob die Papiere reichen die ich bekommen habe für die Anmeldung? Und wenn die grundsätzlich die Papiere einziehen dann sollten die deutschen Zulassungsstellen das doch auch wissen? Lg
  14. Hallo zusammen, ich habe heute nochmal mit dem Verkäufer gesprochen. Er meinte die aktuellen originalen Papiere werden bei einer Abmeldung in Italien einbehalten. Jetzt würde mich interessieren ob das so stimmt? Danke für eure Rückmeldung
  15. Wie gesagt es is alles absolut legal bei der Vespa. Nur hab ich halt lediglich die aktuelle Kopie des Briefes und den originalen alten Brief.
  16. Das Stimmt, aber dann muss ich eine eidesstattliche Versicherung unterzeichen und wenn die doch nachsehen dann bin ich am Ar...
  17. Naja die Dame will die italiensichen aktuellen Originalen sehen und den Kaufvertrag. (Den Kaufvertrag habe ich aber die aktuellen Papiere halt nur in Kopie) Und die Variante, dass die Vespa 10Jahre im Keller stand will ich eigentlich nicht machen weil die Zulassungsbehörde EU weit nachsehen kann wann die Vespa das letze mal in Italien angemeldet war.
  18. Für mich stellt sich die Frage ob die Italienischen Behörden bei der Abmeldung einer Vespa die Papiere im Original einbehalten.
  19. Hallo zusammen, ich habe folgendes Problem. Ich habe eine italienische Vespa V50R gekauft. Die Vespa hat den originalen alten Brief dabei sowie die aktuellen Papiere in Kopie. (siehe Anlage) Außerdem habe ich einen Kaufvertrag wo auch drauf steht, dass die aktuellen Papiere in Kopie mitgegeben wurden. Zudem habe ich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Polizei, dass die Vespa nicht als gestohlen gemeldet ist. Ich habe den TÜV nach §21erstellen lassen. Reichen mir die vorhandenen Unterlagen bei der Zulassungsstelle. Die Dame am Telefon meinte nämlich, dass Sie die aktuellen Papiere als originale benötigt. Laut Verkäufer werden diese aber bei der Abmeldung in Italien einbehalten. Ich hoffe Ihr könnt mir weiter helfen. Viele Grüße Scan.pdf Scan2.pdf

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