Dear All, irgendwo im GSF wird es sicherlich einen Thread geben, der genau dieses mein Thema beschreiben wird. Da ich aber nach stundenlangem Suchen nichts fand, frage ich jetzt die Gemeinde. Also: Mein aktuelles Projekt ist, dass ich meinen ersten Roller (eine V50 spezial) zur Primavera umbaue. Einen PV-Motor hatte die Karre schon lange drin, jetzt aber habe ich das Gerät noch einmal tutti completti neu aufgebaut (mit Sandstrahlen, PK-Gabel und Scheibenbremse vorne, elektronische Zündung, echter PV-Lenkkopf . . .) und möchte diesen Traum in Hagedornweiss nun legal auf die Strasse bringen. Und genau da beginnen nun die kleineren Probleme. Bei einem Vorabgespräch mit dem TÜV-Nord in Hamburg-Norderstedt sagte mir der Prüfer, dass er eine Fahrgestellunbedenklichkeitserklärung (kein Witz, das heisst wirklich so!) bräuchte und dieses direkt von Piaggio bekomme. Dem ist auch so, ihr find es es im Anhang. Dort steht in der rechten Spalte (die beschreibt meinen VMA2M-Motor), dass mein Motor max. 120ccm haben darf und Vmax 80 km/h fahren darf. Das ist schlecht, da ich a) einen 130 ccm DR verbaut habe (jajaja, ich wollte keine Monstersau bauen, sondern einen robusten, perfekten und alltagsfähigen Roller) und b) der Ofen lt. Leistungsgutachten 99,0 km/h unter Last auf die Strasse bringt. Das dürfte beim TÜV aufstoßen. Hat jemand von Euch Erfahrungen mit dem Behörden/TÜV-Zeugs? Ich bin ja nicht der Erste, der einen solchen Umbau gemacht hat und so muss es irgendwo da draussen muss es KnowHow geben. Was tun? Einfach mal hinfahren und den Ingenieur von der Qualität des Umbaus überzeugen, ihn auf optimale Bremsanlage und deutlich besseres Fahrwerk (Bitubo- und Malossi-Dämpfer) hinweisen? Kann ich eine individuelle Abnahme erfragen? Sagt mal was! Vielen Dank + Keep on running Malte P.S.: Fahrgestell-Nr.: V5B3T*314552/ Motornummer: VMA2M*0100136