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DeBo1981

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  1. DeBo1981

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  2. Hi, ich hatte mich bei meiner Aussage auf folgendenden Paragraphen bezogen. Korrigier mich bitte wenn da was falsches drin steht, oder ich das falsch interpretiere! Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) Abschnitt 1 Allgemeine Regelungen § 3 Notwendigkeit einer Zulassung (1) Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind. Die Zulassung wird auf Antrag erteilt, wenn das Fahrzeug einem genehmigten Typ entspricht oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist und eine dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht. Die Zulassung erfolgt durch Zuteilung eines Kennzeichens und Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung. (2) Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind 1. folgende Kraftfahrzeugarten: a. selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler, b. einachsige Zugmaschinen, wenn sie nur für landoder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet werden, c. Leichtkrafträder, d. zwei- oder dreirädrige Kleinkrafträder, e. motorisierte Krankenfahrstühle, f. vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge, 2. folgende Arten von Anhängern: a. Anhänger in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben, wenn die Anhänger nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet und mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h hinter Zugmaschinen oder selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mitgeführt werden, b. Wohnwagen und Packwagen im Schaustellergewerbe, die von Zugmaschinen mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h mitgeführt werden, c. fahrbare Baubuden, die von Kraftfahrzeugen mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h mitgeführt werden, d. Arbeitsmaschinen, e. Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten oder Tieren für Sportzwecke, wenn die Anhänger ausschließlich für solche Beförderungen verwendet werden, f. einachsige Anhänger hinter Krafträdern, Kleinkrafträdern und motorisierten Krankenfahrstühlen, g. Anhänger für Feuerlöschzwecke, h. land- oder forstwirtschaftliche Arbeitsgeräte, i. hinter land- oder forstwirtschaftlichen einachsigen Zug- oder Arbeitsmaschinen mitgeführte Sitzkarren. Anhänger im Sinne des Satzes 1 Nr. 2 Buchstabe a bis c sind nur dann von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommen, wenn sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind. (3) Auf Antrag können die nach Absatz 2 von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommenen Fahrzeuge zugelassen werden. (4) Der Halter darf die Inbetriebnahme eines nach Absatz 1 zulassungspflichtigen Fahrzeugs nicht anordnen oder zulassen, wenn das Fahrzeug nicht zugelassen ist. Dachte eigentlich das der rot markierte Punkt auf meine Situation zutrifft... Netten Gruss DeBo
  3. Hi, soweit ich weiß, brauch ich damit nicht zum TÜV. Da mein Roller ein Leichtkraftrad ist sollte mir dieser beschwerliche Gang erspart bleiben. Das einzige was eingetragen werden muss, ist die Kupplung am Roller. Gruss DeBo
  4. Hi Hab mich vor einem Monat mal rangesetzt und angefangen mir einen Einspuranhänger für meine PX zu basteln. Hier schon mal ein Pic ... Bei Interesse gibts mehr Pix bei Fertigstellung! Gruss DeBo
  5. Hi nochmal, wer meint das der Auspuff in Kombination mit dem DR Zylinder nix bringt, ist leider auf dem Holzweg! Es stimmt das mein Roller in den unteren Drehzahlen nicht wirklich eine Leistungssteigerung erfährt, aber in den mittleren bis hohen ist die Kraftentfaltung wirklich brachial. In der Höchstgeschwindigkeit ist sogar eine Steigerung von 16 Kmh drin... Also ich finde, da lohnt sich der Puff schon. @Rabbanzla: hab heute eine Tour gemacht von ca. 45km, dabei ungefähr 1,5 Liter (vielleicht ein wenig mehr) verbraucht, das bei einer 106 Bedüsung. Find nicht das das zuviel ist. @Vespaschieber: ja, der Zylinder ist aufgebohrt, auf ein Volumen von ungefähr 142ccm. Verbaut habe ich dann einen angepassten Kolben, der von einem Crosshersteller stammte (richtigen Namen müsste ich nochmal raussuchen). Das Baujahr meiner Vespa ist 84. Vielleicht hat trotzdem, außer meine Kombi zu bemängeln, auch noch brauchbare Tips für mich!!! Gruss DeBo
  6. @Xarri: Ja ich denke schon, lass mich aber gerne eines besseren belehren!
  7. Vielen Dank für die superschnelle Antwort! Hab da schon rumgestöbert... aber leider nichts für mich gefunden! Diese Combo aus p80x und PM scheint nicht gerade häufig zu sein. Dabei bringt die richtig Druck!
  8. Hi zusammen, Ich fahre eine P80X mit aufgebohrtem 135 DR. Zusätzlich habe ich eine Polini Primär, 24er Vergaser und ein abgedrehtes Lüfterrad. Nun ist meine neuste Erungenschaft ein PM Nachbau aus Edelstahl mit eingefräster BSAU Nummer. Kann mir vielleicht irgendjemand für die Eintragung des Puffs ein paar Tips geben. Würd den nämlich nur ungern so fahren, da er schon brachial laut ist, und genau so ungern würd ich ihn wieder demontieren.... Hat vielleicht schon jemand Erfahrung mit der Eintragung oder ähnliches??? Die genaue Nummer lautet: BSAU 193 AT2 Vielen Dank schonmal!! DeBo
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