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MrBee

Empfohlene Beiträge

  • 2 Wochen später...

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    • Der Grundsteuerbescheid ist nur noch eine Multiplikation des zuvor veranlagten und bekanntgegebenen Messbetrages mit dem Hebesatz der Gemeinde. Wenn man die Bemessung der Grundsteuer anfechten will, hätte der Einspruch gegen den Grundlagenbescheid erfolgen müssen. Natürlich schwierig, da es bis dahin nur ein abstrakter Wert war. Erst mit dem Hebesatz kommt man auf einen Betrag, den man gedanklich einordnen kann. Ich weiß nicht, wie es in Bayern war / ist, ob die Gemeinden ihre - ggfs. angepassten - Hebesätze veröffentlich haben, dass man auch vor dem Ergehen des Grundsteuerbescheides die zu erwartende Grundsteuer hätte absehen können. Ich befürchte, ein Aufrechterhalten des Einspruchs nicht viel bringen wird. Letztlich würde er sich nur gegen den Hebesatz richten können. Falls jedoch der Grundlagenbescheid nicht oder nicht richtig bekannt gegeben wurde, könnte man noch etwas Erreichen. Stichwort, aber nur gesundes Halbwissen: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand...
    • Link kann ich keinen senden,da er offenbar seinen Onlineshop schon wieder dicht gemacht hat.
    • Ja war auch irgendwann drauf, mit einem Malossi Mhr Auspuff.
    • Ich habe ihn optisch mit einem "alten" verglichen und konnte nur im gesamten Verlauf einen größeren Durchmesser von 3mm ermitteln, Flansch hat 60mm Stehbolzen Abstand 
    • Ich habe ihn letztes Jahr bei Angelo bestellt und gestern erhalten.
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