also am Kö rumstehen, bisserl labern und a Bier in der Hand haben, is mit den dort angesprochenen "Versammlungen" leider nicht gemeint
Der Herr Herrmann hat das wohl geringfügig anders definiert:
https://bayern.de/herrmann-versammlungsrecht-wichtiger-bestandteil-unserer-demokratie-versammlungen-bis-50-personen-unter-bestimmten-voraussetzungen-zulaessig/