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marcma

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  1. Also soweit is mir jetzt schon alles klar. Tüv und dann zulassungsstelle. Würde nur noch gerne wissen ob der kaufvertrag vom deutschen händler (der sie aus italien hat) reicht um zu bescheinigen das sie nicht geklaut ist. Also das ich diese kba oder unbedenklichkeitsbescheinigung nicht brauche.
  2. Hab auch schon viel gefunden zu dem thema also war wirklich nich faul und habs hier einfach mal reingestellt. Aber hab immer verschiedene meinungen gelesen und dann wars aber ne deutsche oder irgendwas war anders oder die beiträge waren von 2007. So grob weiß ich schon wie ich vorgehen muss es sind lediglich die einzelheiten die mich interessieren speziell in meinem fall.
  3. Ist der kaufvertrag vom deutschen händler ein ersatz für die bescheinigung das sie nicht gestohlen ist??
  4. Hi ich habe mal eine Frage ( hab schon alle möglichen Suchfunktionen benutzt aber nix über meine frage gefunden) Folgender Sachverhalt: Habe eine wunderschöne restaurierte Vespa 50 N BJ 66 gekauft. Verkäufer hat sie aus Italien. Habe nur einen Kaufvertrag zwischen ihm und mir. Nun ist es so das sie keine Papiere hat. Fragen: Habe jetzt schon mehrere Sachen gehört was es für Probleme geben kann um möglichst schnell an eine Betriebserlaubnis zu gelangen. Wie gehe ich am besten vor um schnell an eine BE zu gelangen? Was mir sorgen macht ist das der TÜV sagen könnte da noch keine Erstzulassung in D besteht das ich Blinker,Bremslicht,Rücklicht und Hupe (momentan Schnarre) Nachrüsten muss was ich natührlich nicht will. Könnte mich da jemand speziell in meinem Fall beraten wie ich am besten vorgehen sollte??

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