Hallo natürlich geht das, aber ob es zulässig ist weiß ich nicht. Ich habe schon viel mit LEDs beleuchtet. Da gibt es ein paar ganz einfache, aber wichtige Regeln und Grundlagen. LED steht für Light Emitting Diode bzw. lichtemittierende Diode. LEDs sind leuchtende Halbleiter und folgen nicht dem Ohmschen Gesetz (U=R*I). Jede Farbe hat seine spezifische Flussspannung (z.B. rot ca.1,2?1,8V; orange, gelb: ca. 2,2V; grün: ca. 2,2?4,5V; blau und weiß: ca. 3,3?4V), abhängig von dem verwendeten Halbleitermaterial. Um den zulässigen Grenzstrom (liegt meist bei 20 mA, bei HochstromLEDs auch höher) nicht zu überschreiten muss jede LED (oder LED-Kette) mit einem Widerstand versehen werden. Dieser lässt sich nach oben genannter Regel berechnen: (Versorgungsspannung minus Flussspannung LED) geteilt durch den Betriebsstrom ( (UBat ? ULED)/ILED =R). Messungen zwecks Umbau der Rücklichtbeleuchtung einer Herkules M5 haben bis zu 9,5 Volt Wechselspannung gezeigt. Mit einem Brückengleichrichter und kleinem Kondensator ist man schnell bei über 10 Volt. Diese Spannung ist natürlich von der Motordrehzahl abhängig. Um die Fahrlampe nicht zu überlasten musste dort ein Hochlastwiderstand in die Leitung gebaut werden. Weitere Infos unter: www.wikipedia.org/wiki/LED Bei der Verschaltung mehrere Ketten (LED-LED-LED-Widerstand) mit verschiedenen Funktionen kann immer ein Pol (plus oder minus) zusammengefast werden. Ich hoffe die Ausführung war aufschlussreich und hilfreich. Achtung: Niemals ohne Vorwiederstand! Optimierungen von großen OHM-Werten zu kleinen, wenn mann keine genauen Spannungen kennt. Bei Überlast wirds erst etwas heller, dann ganz schnell ganz dunkel. Bei geringer Überlastung, zB. 30 mA verkürzt sich die Lebensdauer der LEDs. Gruß genehm