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Hank the Tank

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Alle Inhalte von Hank the Tank

  1. moinsen, versteuerung geldwerter vorteil is ein punkt, da haben die kollegas recht. es gibt auf der homepage der fa. athlon einen steuerrechner zum thema auto statt geld. (www. athlonline.de )hier kommt es darauf an wie weit man von der arbeitsstätte weg wohnt. je weiter, desto schlechter. für dich kommt es auch darauf an womit du selbst vergleichst. mit deinem 12 jahre alten golf, oder mit einem privat neu angeschafften, finanziertem oder geleasten fahrzeug gleicher klasse.
  2. ich werf dann nochmal mein gefährliches halbwissen in die runde :grr: also was das in der praxis anrichtet ist teilweise schon abenteuerland. die kleineren händler bauen da sehr auf die unwissenheit der kunden und blocken natürlich erstmal. ham wir hier ja gerade allezusammen gezeigt, dass das noch ne echte grauzone is... zum Thema beweisen, dass der Mangel drann war: Soweit mir bekannt wird auch hier der Verbraucher geschützt durch die Beweisumkehr. Soll meinen der Händler muss beweisen, dass der Mangel erst nach dem Verkauf entstanden ist. Im Falle einer verosteten Auspuffaufhängung sollte es aber schwer fallen zu beweisen, dass die erst in den letzten 4 wochen und nicht in den davorliegenden 6 Jahren gerostet ist. Beim Gurt schon schwieriger. Auf jeden Fall geht sowas gern mal über die Nervgrenze.
  3. ja, tschuldigung. war mit dem Begriff Garantie etwas fahrlässig. es geht hier um Sachmängelhaftung (früher Gewährleistung) also dem Zustand des Fahrzeug bei "Gefahrenübergang". Aber somit steht unterm Strich doch die Chance für Gonzolo gut hier was zu erreichen. Da kommen wir dann doch wieder auf einen Nenner.
  4. jo, wenn ein Händler verkauft muss der auch auf gebrauchte Karren Garantie geben. Allerdings stark verkürzt. Ich glaub irgendwas bei 6 Wochen bis 3 Monate. Eine abgegammelte Halterung und eine defekte Dichtung muss man als ahnungsloser Käufer nicht erkennen. Da seh ich Chancen. Ein abgerissener Gurt ist da schon offensichtlicher.... Ich würd beim Händler etwas auf die Kacke hauen, von wegen Rechtsschutzversicherung und Verbraucherschutz. Dann ma gucken, was passiert. Zu verlieren gibts ja nixe....
  5. moinsen, wenn die Karre vom Händler ist, also gewerblich verkauft wurde, kannste dich "doof stellen" und versuchen das auf Garantie durchzukriegen. Das geht seit anfang 2005 / erweitertes Verbraucherschutzgesetz, allerdings ist das oft ein Krampf.... Wenn die Karre von Privat ist, dann heist es "stirb wie ein Mann" und aus!
  6. ich hatte nach dem ersten benutzen auch gute erfahrungen, aber nach einer weile war a) die wirkung weg und b) hats böse angefangen zu schmieren auf der scheibe und c) waren die scheibenwischer dann hin.... das war so ein zeug was uns die Industrie zum testen gegeben hatte. Hank
  7. und das Nano-Zeug für die Windschutzscheibe rouniert einem nur die Scheibenwischer.........

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