stimmt.
die 40% gelten erstmal nur für "PKW" (TÜV Merkblatt xxx). Da es keine genau definierte Grenze für Zweiräder gibt, wird diese Grenze eben herangezogen. (Es will ein Rechtsrahmen erfüllt sein und ggf auch vor einem Richter argumentiert werden)
Wer jetzt Hurra schreit, soll bitte auch bedenken, dass die Messstrecken "Geräusch" ebenfalls nur für "PKW" freigegeben sind. Also begibt sich der Prüfer für jedes Zweirad das er begutachtet immer auf Glatteis, da jedes seiner Gutachten grundsätzlich erstmal keinen Rechtsrahmen einhält und angezweifelt werden könnte.