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Thomas12

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  1. Danke für Eure Fürsorge! Ich probier's jetzt mal trotzdem... Das ist ja schon einmal erfreulich zu hören. Handschaltung hatte ich tatsächlich seinerzeit als Jugendlicher spielend erlernt. Mit Fußschaltung habe ich halt noch praktisch keine Erfahrung, und habe das Erlernen auch "für mich" nicht als so wichtig angesehen, weil meine Motivation für den 196 eben Vespafahren ist. Für mich wird das Zweiradfahren vermutlich nicht so ein bedeutsames Hobby werden, wie für manchen anderen hier.
  2. Persönlich würde ich es als vorteilhaft ansehen, wenn man während der Ausbildung sich bereits an die Bedienung seines (künftigen) Fahrzeugs gewöhnt. Im Fall einer Vespa könnte zudem z.B. jemand bereits Erfahrung mit der Handschaltung (etwa von einer 50er Schaltvespa) haben, und müßte, wenn er nachher 125er-Vespa fahren will, nicht dazwischen mit Fußschlatung üben. Die Frage von selbstverschuldetem Schaden am eigenen Fahrzeug sprichtst Du zurecht an. Wenn man hier auf Nummer sicher gehen will, muß man wohl Vollkasko nehmen, denn dafür wird die Fahrschule nicht aufkommen.
  3. Aktuell wird wohl für Ausbuildung und Prüfung beim A1-Schein ein Zweirad gefordert, das einen Motor von mindestens 120ccm aufweist und mindestens 90 km/h fahren kann (natürlich höchstens 11KW und nicht mehr als 0,1 kW/kg ) . Der selbe Anspruch wird wird auch an Schulungsfahrzeuge für die Berechtigung mit der Schlüsselzahl 196 gestellt. Wenn man so ein Fahrzeug selbst hat, und sowohl Fahrschule als auch Versicherung zustimmen, kann man die Ausbildung auf dem eigenen Zweiradmachen, was natürlich von Vorteil ist.
  4. Meines Erachtens kann da zunächst auch nichts anderes stehen, denn B196 ist eben kein richtiger A1, der EU-weit anerkannt werden müßte, sondern nationales Sonderrecht. Umgekehrt kann Deutschland es nicht verhindern, wenn andere Länder den B196 mit der Zeit vielleicht doch anerkennen, wie das wohl beim Code 111 der Fall zu sein scheint. Ob Österreich diese Anerkennung beantragt hat, oder ob das in den anderen genannten Ländern dann einfach so geregelt wurde, weiß ich nicht. Jedenfalls scheint es nicht unbedingt Gegenseitigkeit zu geben, z.B. für italienische Führerscheine in Österreich. Tatsache ist, daß der B196 mehr an Ausbildung fordert als der B111, und es somit an sich nicht abwägig wäre, daß jene Länder, die den B111 anerkennen, mit der Zeit auch B196 anerkennen. Ob Österreich selbst das macht, ist ungewiß, denn wenn Österreich fordert, daß Deutschland im Gegenzug auch den B111 anerkennt, vermute ich, daß eben nichts geschieht. B111 ist eben wesentlich niederschwelliger als B196
  5. So sehe ich das auch. Wäre jedenfalls keine große Überraschung und zweifellos sinnvoll. Insgesamt sieht man das alles aber in Deutschland etwas kritischer als in Österreich. (Bin Österreicher, lebe aber seit Jahren in Deutschland.) Wollte mir ursprünglich den 111er Code in den Führerschein eintragen lassen, um zumindest in Österreich eine 125 aus dem Verwandtehnkreis fahren zu können, und gedachte dazu meinen deutschen FS, der mir aufgrund einer ursprünglich österreichischen Fahrerlaubnis in den 90ern umgeschrieben worden war, wieder zurückzuholen. Das geht aber nicht, wie ich feststellen mußte, weil ich in Österreich nur einen Nebenwohnsitz habe. Den Kurs für den Code 111 hatte ich aber schon gemacht, was sehr niederschwellig war. 150.- €, 6 Zeitstunden, also ein verlängerter Samstagvormittag. Das war in Gruppe gemeinsam mit 8 anderen Teilnehmern auf einem Verkehrsübungsgelände. Keiner außer mir hatte von sich aus nachgefragt, auch ein Leichtmotorrad mit Schaltung zu fahren, obwohl das die Bescheinuigung nachher ja durchaus auch erlauben würde. Keiner von den anderen Teilnehmern hatte also die Absicht, später etwas anderes als einen Automatikroller zu fahren. (So viel zu dem Warnen davor, daß mit dem B 196 nun massenhaft Leute sich billig die Berechtigung holen würden, um mit 130-kmh-schnellen Zweirädern die Straßen unsicher zu machen.) Hier in Deutschland hab ich mich nun bei zwei örtlichen Fahrschulen erkundigt. Die eine nannte mir erste Termine aber noch keine näheren Informationen zum Ablauf. Die andere Fahrschule riet mir zu einem richtigen A-Schein und zeigte sich sehr unsicher bezüglich der neuen Möglichkeit. Sie fürchten unabschätzbare Haftungsfälle, wenn jemand einen Unfall baut, und nachher angäbe, er habe sich noch nicht ausreichend sicher gefühlt, und so letztlich die Fahrschule, die die Bestätigung ausgestellt hat, in Haftung genommen werden könnte. Diese Befürchtung scheint man in Österreich nicht zu haben. Vielleicht sind aber auch die rechtlichen Voraussetzungen anders.
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