Jo, so kann es wohl auch gehen, wenn der Sachverständige will. Heute habe ich jedenfalls beim TÜV einen Sachverständigen gesprochen, dem die angesprochenen Gutachten ausreichen, um den Zylinder ordnungsgemäß einzutragen. Falls er vor Ort dann doch Probleme hat, weise ich ihn mal auf den § 19 (2) hin. Hoffen wir mal, dass es klappt Jedenfalls vielen Dank für die Hinweise!