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Erwin69

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Alle Inhalte von Erwin69

  1. Jo, so kann es wohl auch gehen, wenn der Sachverständige will. Heute habe ich jedenfalls beim TÜV einen Sachverständigen gesprochen, dem die angesprochenen Gutachten ausreichen, um den Zylinder ordnungsgemäß einzutragen. Falls er vor Ort dann doch Probleme hat, weise ich ihn mal auf den § 19 (2) hin. Hoffen wir mal, dass es klappt Jedenfalls vielen Dank für die Hinweise!
  2. Hallo zusammen, ich habe ein ähnliches Problem. Der Sachverständige vom TÜV meinte zu meiner PX 80 Bj. 1990, dass das Gutachten von "Krüger" nicht ausreicht und ich ein Teilgutachten bräuchte. Früher hätt er den DR 135 mit "rotem" Gutachten reihenweise eingetragen, aber wegen der geänderten Gesetzgebung bräuchte ich jetzt das Teilgutachten. Eine zweite Möglichkeit wär ein Allgemeine Betriebserlaubnis vom Straßenverkehrsbundesamt für den Zylinder. Kann mir jemand helfen? Vielen Dank schon mal, Horst
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