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TomS

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  1. TomS

    TomS

  2. Diese eidestattliche Versicherung sollte ich erbringen. Muss aber vor einem Notar abgegeben werden. Ich hatte das mal alles selber geschrieben (inkl. Berufung auf §, die mich dazu auffordern bei Wiederauffinden der Zulassungsbescheinigung Teil I, diese sofort dem Amt zu übergeben). Leider fehlte bei meiner der "Adler", "mit dem Siegelring des Notars eingepresstes Wappen" Dieser Part ist für mich bis heute absolut unverständlich, da ich den Kaufvertrag, die Vespa und die Zulassungsbescheinigung Teil II besitze. Denke eher, dass hier eine "null Bock", "zu viel Aufwand Geschichte" oder "ich darf das nicht" der Sachbearbeiterin das Thema war. Naja, alles gut und irgendwie erinnert mich das an "Asterix erobert Rom" VG Tom
  3. Moin moin, heute war es endlich soweit Ich habe die Zulassung. Folgend noch einmal eine Zusammenfassung zu den wichtigsten Punkten. Vielleicht hilft es dem einen oder anderen bei ähnlichen Problemen. Ausgangssituation: Vespa PX200E, Bj.85, ohne Motor als Winterprojekt erworben Kaufvertrag, Schlüssel und Zulassungsbescheinigung Teil II vom Verkäufer ausgehändigt Nach Fertigstellung des Projekts wurde die Vespa zum TÜV gebracht. Ohne sichtbare Mängel die Plakette erhalten. Zulassung: Erster Versuch Mit den Papieren zur Zulassung gegangen (Zulassungsbescheinigung Teil II, Kaufvertrag, TÜV-Bericht, EVB-Nummer) Ergebnis Zulassung nicht möglich, da die Zulassungsbescheinigung Teil I fehlt. Diese ist seit 2005 Bestandteil der Zulassung (entweder ausgehändigt / entwertet oder in der Zulassungsbescheinigung Teil II vermerkt). Mir wurde erklärt, das ich vom letzten eingetragenen Halter in der Zulassungsbescheinigung Teil II eine eidesstattliche Versicherung benötige, das die Zulassungsbescheinigung Teil 1 nicht mehr vorhanden ist (verloren, kaputt, etc.) Weitere Recherche Der letzte eingetragende Halter ist leider verstorben. Eine eidesstattliche Erklärung vom Verkäufer geht nicht, da dieser die Zulassungsbescheinigung Teil I nie besessen hat. Mir wurde empfohlen, direkt auf die Nachlassempfänger zuzugehen. Ich habe dann zuerst den Weg über das STVA Duisburg gesucht (letzter Vermerk in der Zulassungsbescheinigung Teil2). Über diese konnte eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt werden (STVA Duisburg hat keine Einwände, die Vespa im neuen Zulassungsbezirk anzumelden). Anm.: Diese Bescheinigung geht nur von Amt zu Amt (keine Ausgabe an Privatperson). Zusätzlich muss bestätigt werden, dass der letzte Halter verstorben ist. Das geht nur über eine Melderegisterauskunft beim Einwohnermeldeamt des Verstorbenen (oder auch per Anruf von Amt zu Amt). In meinem Fall hätte die Erteilung der Auskunft bis zu 2 Monaten gedauert. Ich habe deshalb mein STVA gebeten, die Auskunft telefonisch einzuholen. Hat funktioniert. Zweiter Versuch Die Unterlagen reichen nicht. Ich benötige eine eidesstattliche Versicherung, dass die Vespa mein Eigentum ist. Auch ein Hinweis auf die letzten Schritte konnten nicht überzeugen. Ehrlich gesagt, hat es mich sehr viel Kraft gekostet die Ruhe zu bewahren. Na ja, ist halt lange her, dass der Fahrzeugbrief / Kaufvertrag für die Anmeldung ausreichte. Dritter Versuch Somit blieben für mich nicht mehr viel Möglichkeiten. Ich habe dann den Weg über den Leiter des STVA gesucht und die Situation geschildert. Letztendlich war dies die richtige Entscheidung. Dieser hat die Koordination der Anmeldung übernommen und einen seiner Mitarbeiter beauftragt. Fazit Aufpassen beim Kauf !! Die beiden Zulassungsbescheinigungen Teil I und II sind sehr wichtig bei der künftigen Zulassung eines Fahrzeugs. Auf jeden Fall auch einen Kaufvertrag machen, der im Bedarfsfall unterstützend sein kann. Letzten Halter in der Zulassungsbescheinigung Teil II prüfen und falls nicht der Verkäufer, Fragen zum Verbleib der Zulassungsbescheinigung Teil I stellen. Für mich war es eine Lehre Ich möchte hier noch einmal herzlich für die Informationen und Tipps bedanken, die zu der dann doch noch zügigen Lösung des Problems mit beigetragen haben. VG Tom
  4. Kurzes Update: Seit gestern wieder ein hin und her...aber eine Lösung in Sicht Zu erbringen sind jetzt nur noch: - Unbedenklichkeitsbescheinigung vom STVA des ehemaligen Halters zur Zulassung der Vespa am neuen Zulassungsort (geht per Fax von Amt zu Amt) - Das STVA wo die Vespa zugelassen werden soll fragt den aktuellen Lebenszustand beim Amt der Halters nach Wenn es ab jetzt flüssig läuft, könnte ich morgen oder übermorgen meine "Rote" anmelden
  5. Gute Idee Hab ich gar nicht dran gedacht. Dann macht sich mein Mitgliedsbeitrag mal bezahlt VG Tom
  6. Das ist genau mein Problem. Ich kann den Aussagen der Mitarbeiter nichts direkt entgegen setzen und muss mich im Nachgang noch einmal selber vergewissern, dass die Aussage korrekt oder nicht korrekt ist. Gerade wenn es im gesetzeskonforme Teile geht. Ist halt für den "Normalbürger" nicht immer so leicht möglich. Da es sich bei dem vorliegenden Thema um eine Umsetzung einer EU-Richtlinie handelt, ist hier keine Verbindlichkeit zu sehen. Man folgt als Mitgliedsland halt der Richtlinie, um hier eine zentrale EU-weite Regelung zu erreichen. Nicht destro trotz erwarte ich (Tom) eine klare Aussage was ich machen muss. Ggf. auch, dass es nicht möglich ist (ist dann natürlich mein Problem, dass ich mich vor dem Kauf nicht richtig informiert habe). Na ja, wird schon irgendwie werden. Ich halte Euch auf jeden Fall auf dem Laufenden und werde nach Abschluss hier das Ganze noch einmal zusammenfassen. Ob es dann aber allgemeingültig sein wird, wage ich zu bezweifeln. Leider. VG Tom
  7. Sodele, zweiter Anlauf, auch wieder gescheitert. Diesmal eine andere Begründung: Ich muss eine notariell beglaubigte eidesstattliche Erklärung vorlegen, die mein Eigentum an dem Roller nachweist. Es wurde noch nicht einmal auf das eigentliche Problem mit der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) eingegangen (auch ein Hinweis auf die andere Kollegin vom Vortag brachte keinen Erfolg). Heißt für mich: Kaufvertrag reicht nicht, Fahrzeugbrief reicht nicht. Quasi habe ich das Fahrzeug gar nicht in meinem Besitz, da ich die notariell beglaubigte eidesstattliche Erklärung nicht vorliegen habe. Mein nächster Schritt ist dann in der nächsten Woche zum Dienststellenleiter des StvA Aachen. to be continued ..... Tom
  8. Danke Dir Matt. Dann werde ich das mal formlos aufsetzen und einen Versuch starten. Ich will die nicht verschrotten
  9. Hallo zusammen, ich hab schon im Forum rumgesucht, aber keinen richtig passenden Thread zu meinem Problem gefunden. Hoffe, Ihr habt hier einen Tipp für mich. Hintergrund: Letztes Jahr habe ich eine abgemeldete Vespa PX (Abmeldung in 12/2014) erworben. Ausgehändigt wurde als Dokument nur die Zulassungsbescheinigung Teil II (Brief). Nachdem ich die Vespa soweit wieder hergerichtet habe, folgte als nächstes die TÜV-Abnahme. Diese war glücklicherweise auch bei einer längeren Abmeldung als 2 Jahre ohne Probleme möglich. Der TÜV-Prüfer meinte aber, dass ich auch die Zulassungsbescheinigung Teil 1 haben sollte. Ist zwar für den TÜV nicht relevant, aber bei der Zulassung. Und so kam es leider wie es kommen musste. Eine Anmeldung ist ohne Zulassungsbescheinigung Teil I nicht möglich (Früher war alles besser; ab 2005 gibt es eine Neuregelung in dem Thema). Ok, dann hab ich mal gefragt, was ich denn jetzt machen kann. Optionen (als Vorbesitzer ist derjenige gemeint, der in der Zulassungsbescheinigung Teil 2 als letzter Halter aufgeführt ist, nicht der Verkäufer) : 1. Zulassungsbescheinigung Teil I vom Vorbesitzer holen <-- geht nicht, da bereits verstorben 2. Eidesstattliche Erklärung vom Vorbesitzer einholen <-- geht nicht, da bereits verstorben 3. Eigene eidesstattliche Erklärung zum Verlust abgeben <-- geht nicht, sonst bis zu 5 Jahre Knast für mich 4. Erben auftreiben .....,etc. <-- ja, was denn noch ???? Der Verläufer hat die Vespa nie auf sich zugelassen, sondern nach einer gewissen Zeit an mich weiterverkauft. Kaufvertrag mit allen Angaben ist vorhanden. Noch jemand eine Idee? VG Tom
  10. Danke Dir hab das Teil jetzt bestellt.
  11. kurze Frage zu dem Dämpfer. Ich habe mal den Link angeklickt und erhalte dann die Beschreibung Federbein Stossdämpfer rms R Standard für Piaggio Liberty Nach Rückfrage beim Anbieter hat dieser Dämpfer keinen abschraubbaren Winkel .....?? Ist das jetzt der richtige für unser "Cosa-Motor-Thema"? VG Tom
  12. Moin moin, hat hier schon mal jemand, der den Cosa Block in der PX hat, diesen auch beim TÜV eingetragen bekommen? (Mir geht es hier speziell um die andere Motornummer VSR1M, hydaulische Bremse, verlängerte Stossdämpferaufnahme am Motorblock) Falls ja, was wäre sinnvoll dem TÜV-Prüfer vorzulegen? Ich wollte in der nächsten Woche mal beim TÜV in Würselen (bei Aachen) nachfragen. Wäre klasse, wenn ich dann auch ein paar Argumente hätte Tom
  13. Hi, erstmal vorab. Der Schluckauf ist weg Noch ne Info. Hab die Vespa erst ca. 2 Monate (noch nix grossartig rumgeschraubt). Folgendes heute gemacht. - Vergaser Bedüsung nach Vorgabe von Boris gesetzt. HLKD 160 MR BE3 HD 116 ND 55-160 Leerlaufgemischschraube 1,5 Umdrehungen raus. Kiste angemacht, warm laufen lassen und Leerlaufdrehzahl eingestellt. Nun, ab auf die Piste. Ca. 10km laufen lassen. Schluckauf immer noch da ....hmmmm... Ok, zurück in die Garage. Zündkerze begutachtet. Immer noch leicht feucht (besser wie vorher). Dann mal los in die Zündecke. - Zündung Heute die entsprechenden Markierungen für die Vorzündungen gesetzt (21 und 23 Grad v.OT). Markierungen der Zündspule erstmal auf A. Lüra drauf und testen (abblitzen). Markierung nicht ganz fluchtend. Also nochmal Lüra ab und Markierung Zündspule zwischen IT und A gesetzt. Jetzt passt es bei 21 Grad v.OT. Anmerkung: Der Halbmondkeil war aus ALUMINIUM !!!. Sah irgendwie selbstgeschnitzt aus. Habe das Teil durch einen neuen ersetzt. Ok, alles druff und los gehts. Nächste Testrunde mit einem langem geraden Abschnitt (ca. 5km). Also erstmal hoch auf die 100Km/h und jetzt Gas langsam wegnehmen und wieder stehen lassen. Perfekt !!! . Kein Verschlucken mehr. Ok dann back home und Zündi anschauen. Wahnsinn !!! So trocken war sie noch nie (die Zündkerze ). Farbe tendiert zu aschgrau/braun. Also, ich denke mal es war einiges im argen (Bedüsung, Dichtungen Vergaser, Zündung). Aber das entscheidende war wohl das Einstellen der Zündung und Austausch der ALUMINIUM-Teile. Das Ermitteln des OT und der entsprechenden Vorzündungen hat sich gelohnt. Habs mit der Anleitung von Dr. Worbel gemacht (http://mitglied.lycos.de/DrWorbel/zuendung.html). Ok, dann vielen vielen vielen Dank für die Tipps und Anregungen. Ihr habt mir sehr weiter geholfen. bis demnächst ciao Thomas
  14. Moin Boris , zur Kurbelwelle. Da bin ich beruhigt . Das Spiel ist in dem Rahmen, wie Du es angegeben hast. Die Schraube vom Lüra lies sich sehr leicht lösen. Habe das Lüra mit der Hand festgehalten und konnte die Schraube mit der Ratsche recht leicht lösen. Auch das Abziehen war kein Akt. Hat recht schnell "plop" gemacht. Könnte also gut sein, dass es nicht richtig auf der Welle gesessen hat. Zur Bedüsung. Habe erstmal nur die Hauptdüse getauscht. Von 118 auf 116. Hat, vom Gefühl her, ein bisschen was gebracht (weniger Schluckauf). Kann aber auch das kühlere Wetter sein.... Zündbox ist noch nicht getauscht. Eins nach dem anderen Danke schon mal für die Infos :) Melde mich wieder, wenns was Neues gibt. ciao Thomas
  15. Hi, hier mal ein kleiner Zwischenbericht. 1. "Taschentuchtest" Entlüftungsschraube entfernt und ein leicht feuchtes Taschentuch auf die Öffnung gelegt. Kiste an und ein wenig Gas gegeben. Keine Verwehungen. Kulusimi scheint in Ordnung. 2. Zündkerze Zündkerze testweise gegen W5CC getauscht. Leider kein Erfolg. Aufgefallen, dass die neue Zündi auch nach längere Fahrt (ca. 12km) feucht ist .....--> Kolbenringe übern Jordan ??? 3. Zylinder ab Kolben war recht stark verrußt. Dichtflächen Kopf sind ok. Nur die Fußdichtung hatte schon leichten "Retro-Style". Also das Ganze gereinigt und wieder angeschraubt (neue Zylifußdichtung verbaut). Leider vergessen, die Maße der Kolbenringe zu ermitteln Probefahrt --> leider immer noch "Schluckauf". 4. OT bestimmen Kolbenstopper rein. Markierungen gesetzt. OT bestimmt. Nun Polrad ab. Da ist mir dann folgendes aufgefallen (siehe auch Bilder). Der Pickup hat an den Außenflächen Schleifspuren. Ebenso die einzelnen Spulen. Der Innenkranz vom Polrad hat ebenfall diese Spuren. Diese sind aber nicht tief (nur oberflächlich). Frage, ist das noch in der Toleranz? Zum anderen ist mir aufgefallen, dass die Kurbelwelle ganz leicht Spiel in der Vertikalen hat. Man hört beim hoch und runterziehen der Welle ein leises Klacken. Vielleicht auch noch in der Toleranz? Muss dazu sagen, dass die Kiste auch relativ stark vibriert. Zumindest mehr, als meine andere PX80 mit DR135. Habe kein gutes Gefühl ( Werde dann morgen mal die Zündung nach den neuen Markierungen einstellen (vielleicht mal so 21Grad/vOT). Hier die Bilder aus dem Zündbereich. Kurbelwelle Pickup Spulenkern Polrad ciao Thomas
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