Zum Inhalt springen

jono12333333

Members
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

  1. Ihr werdet jetzt vermutlich lachen, aber den Vertrag zwischen Vorbesitzer und Verkäuferin hab ich tatsächlich gerade in einem Pickerlgutachten gefunden... Mein Tag ist ab jetzt gut Auf jeden Fall Danke für eure Hilfe! Meistens taucht das was man sucht direkt danach auf...
  2. Dankeschön! Und Danke für die schnelle Antwort. Ich lasse mir das mal durch den Kopf gehen. Bin da tatsächlich nicht drauf gekommen, vielleicht finde ich ja doch noch was mir fehlt Falls sonst noch etwaige Probleme (die ich nicht selbst lösen kann) auftauchen, melde ich mich. Ich wünsche euch schon mal frohe Ostern! Liebe Grüße Johannes
  3. Guten Tag, Ich habe 2015 eine Vespa PK50 XL2 aus Österreich bei Ebay ersteigert. Damals habe ich noch in Österreich gewohnt. 2018 habe ich sie dann hergerichtet und bin damit einige Jahre lang gefahren (da wohnte ich allerdings in München, d.H. einfach Versicherung abgeschlossen, Kennzeichen bekommen, alles kein Problem). Nun wohne ich seit 2023 wieder in Österreich und möchte meine Vespa wieder zulassen. Nun zu meinem Problem: Ich habe zwar mit der Verkäuferin keinen Kaufvertrag im eigentlichen Sinne, aber eine Kaufbestätigung von Ebay. Zulassungsbescheinigung Teil I und II sowie den Typenschein habe ich. Gestern war ich dann bei der Zulassungsstelle und die Mitarbeiterin meinte zu mir, dass das soweit in Ordnung ist aber der Kaufvertrag zwischen dem letzten Besitzer, der im Fahrzeugschein steht, und der Verkäuferin (sie hat die Vespa nie angemeldet) fehlt. Ich kann weder die Verkäuferin, geschweige den letzten Besitzer im Fahrzeugschein erreichen. Weder Polizei, Bezirkshauptmannschaft noch die Zulassungsstelle konnten mir mit meinem Problem helfen. Was muss ich tun um meine Vespa anmelden zu können? Vielen Dank schon mal. Liebe Grüße Johannes

Wichtige Information

Diese Website nutzt Cookies und vergleichbare Funktionen zur Verarbeitung von Endgeräteinformationen und personenbezogenen Daten. Die Verarbeitung dient der Einbindung von Inhalten, externen Diensten und Elementen Dritter. Je nach Funktion werden dabei Daten an Dritte weitergegeben. Einige dieser Verfahren sind technisch unerlässlich, andere kommen nur mit Ihrer Zustimmung zum Einsatz, eine Anpassung ist in den die Cookie-Einstellungen möglich. Für Details siehe die Datenschutzerklärung

Account

Navigation

Suche

Suche

Configure browser push notifications

Chrome (Android)
  1. Tap the lock icon next to the address bar.
  2. Tap Permissions → Notifications.
  3. Adjust your preference.
Chrome (Desktop)
  1. Click the padlock icon in the address bar.
  2. Select Site settings.
  3. Find Notifications and adjust your preference.