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Rockwell

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  1. ...weil ich der Zulassungstelle nicht beweisen kann, dass der Roller nicht irgendwo gestohlen wurde, bzw., dass er mein rechtmäßiges Eigentum ist. Lösungsvorschlag Zulassungsstelle Köln: Ich soll von dem vorherigen Besitzer die Bestätigung einholen, dass sie sein Eigentum war, der wiederum soll von "seinem" vorigen Besitzer die Bestätigung einholen, der wiederum soll von....... Lösungsvorschlag Bergheim Mein Verkäufer soll nun seiner Zulassungsstelle melden, dass er seinen Brief verloren hätte. Das zugehörige, von seiner Zulassungsstelle bestätigte Dokument, würde dann seinen rechtmäßigen Besitz bestätigen. Alternativ könnte auch eine notariell beglaubigte eidesstattliche Versicherung meines Verkäufers eingereicht werden. Und nun?
  2. Nach all den Kommentaren im Forum: Habe mir eine 150 er GL, BJ 1963 aus Italien bei Ebay gekauft Die Vespa hat bereits eine Begutachtung nach §21 StVZO Ein Antrag nach einer KBA Auskunft wurde am 15.03.07 gestellt Ein Schreiben vom Kraftfahrt-Bundesamt das auf die zuständige örtliche Zulassungsbehörde verweist habe ich auch. Ich habe einen Kaufvertrag von Ebay und einen offizielleren Kaufvertrag mit Kopie des Ausweises des Verkäufers und bekomme sie damit weder in Köln noch in Bergheim angemeldet WAS KANN ICH NOCH TUN ? WAS BRAUCHE ICH NOCH? um den Roller hier mal anzumelden?
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