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Hulch

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  1. Für Roller bei uns ca. 80-120 ? für ein kpl. Wertgutachten mit Schnickschnack (kommt halt drauf an wie umfangreich , ca. 50? für kurze Bewertung die manchmal für Versicherung oä benötigt werden. aber generell sind bis 200? noch grad im Rahmen, aber das wird sehr unterschiedlich gesehen, was drüber liegt müsste meiner Meinung schon ein schickes Aquarellbild des Rollers beeinhalten :grins: Bei Bestaurationsbegleitungen für Oldtimer sind nach oben natürlich keine Grenzen ,aber da passt das Verhältnis ja dann zum Wert vom Fahrzeug, meistens.
  2. "Ach und noch was, ihr habt doch gemeint das der schätzwerkt irgendwie 30% überschreitend darf. Gilt nur bei PKWs nicht bei Rollern!" Sorry aber das is Käse ! wer behauptet denn sowas ? hat nichts mit PKW zu tun, Urteile zu diesem Thema beziehen sich auf "Fahrzeuge", da sollten Roller wohl nicht ausgenommen sein, gerade für ältere Fahrzege entstand diese Regelung, Probleme gibts wenn es sich um ein neueres orginales Fahrzeug handelt, daß problemlos als Ersatz zu beschaffen wäre.
  3. ja, man darf bis 30% über dem Wert reparieren, allerdings nur wenn der kalkulierte Schaden auch nur max. 30% über Wert liegt. man muss dann sein Integritätsinteresse nachweisen, heißt man hängt an dem Dingen und will es weiter nutzen. Bsp: Rollerwert 1000? , Schaden 1299? : wäre dann offiziell noch zu repaireren , muss aber dann genauso gemacht werden wie im Gutachten kalkuliert, keine Teilreparatur möglich ! ist der Schaden zB aber 1500? lt Gutachten, kann man nicht bis 1299? reparieren lassen, dann ist wieder der Wiederbeschaffungswert das Maximum . ist also nicht so ganz unkompliziert diese Version. aber machbar :wasntme: ! wertgutachten + Trennungstraumabezeugung sind da schonmal gute Voraussetzungen
  4. Davon bin ich jetzt mal ganz blauäugig ausgegangen, das z3roxc3po einen eigenen bestellt hat ! Falls nicht muss man das Ergebnis eh nicht akzeptieren, aber wie schauts aus ? kommt denn ein Gutachter der Gegenseite ? wenn ja , lass auf jeden fall noch ein eigenes Gutachten machen, Gutachter-Kosten müssen sowieso übernommen werden von der Versicherung, dann hast Gewissheit oder auch nicht.
  5. Klar geht das, man muss allerdings wie bei anderen Aufträgen auch erst eíne Nachbesserung ermöglichen, aber wenn klar ersichtlich ist das Fehler gemacht wurden ist das kein Problem. Noch wichtig, hatte ich eben ganz vergessen: lass dir auf jeden Fall erst das Gutachten vorlegen und erklären bevor es zur gegnerischen Versicherung geschickt wird, wenn da erst einmal die falschen Zahlen vorliegen wirds nur schwieriger. aber wart mal ab, vieleicht kommt ja auch als Gutachter ein ehemaliger Rollerfahrer und vergoldet die Karre !
  6. Servus, also folgendermaßen schauts aus, bin selbst Gutachter für Kfz-Schäden ,zu deinem Unfall: -den Bildern nach wird, wenn korrekt kalkuliert wird, der Roller ein wirtschaftlicher Totalschaden sein, meiner Meinung nach auch wenn der Fahrzeugwert hoch angesetzt wird. Arbeitslohn von Fachwerkstätten werden berücksichtigt und damit dürfte es schon recht teuer werden. -wenn es ein Totalschaden wird, ist die Höchstentschädigung generell der Wiederbeschaffungswert , und da Vorsicht: lass dich nicht auf irgendwelche Listenpreise ein, es muss der Wert sein, den du für die Beschaffung eines zumindest vergleichbaren Fahrzeugs aufbringen musst, streng genommen mit allem was du daran verändert/verbessert hast. -dann wird ermittelt, welchen Restwert der Roller mit dem Schaden noch hat, generell bei örtlichen Fahrzeughändlern, wird also nicht die Welt sein. Dieser Restwert wird dann vom Wiederbeschaffungswert abgezogen, das ist die Summe, die du von der Versicherung zu bekommen hast. Also selbst wenn Totalschaden rauskommt ist das kein grosses Problem, selbst wenn du hinterher repariert hast kann man auch den zuvor abgezogenen Restwert zurückfordern, weil du das Fahrzeug behalten hast. Das Wichtigste ist jetzt das der Wiederbeschaffungswert korrekt ermittelt wird, solltest du mit dem Wert nicht einverstanden sein, weil er möglicherweise wirklich zu tief angesetzt ist(Listenpreise), bitte um Nachbesserung des Gutachtens, du bist der Auftraggeber und Kunde. Habe schon zig wirklich falsche Gutachten gerade über Roler gesehen, weil einfach nicht klar war wie die Fahrzeuge wirklich gehandelt werden. Tip: wenn das Ding wieder steht :plemplem: , lass ein Wertgutachten machen, dann ist die Zitterpartie bezüglich des Wertes nicht so schlimm. Falls weitergehende Fragen oder der Wunsch Wertgutachten besteht...., gerne. Gruss und viel Erfolg
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