Servus, also folgendermaßen schauts aus, bin selbst Gutachter für Kfz-Schäden ,zu deinem Unfall: -den Bildern nach wird, wenn korrekt kalkuliert wird, der Roller ein wirtschaftlicher Totalschaden sein, meiner Meinung nach auch wenn der Fahrzeugwert hoch angesetzt wird. Arbeitslohn von Fachwerkstätten werden berücksichtigt und damit dürfte es schon recht teuer werden. -wenn es ein Totalschaden wird, ist die Höchstentschädigung generell der Wiederbeschaffungswert , und da Vorsicht: lass dich nicht auf irgendwelche Listenpreise ein, es muss der Wert sein, den du für die Beschaffung eines zumindest vergleichbaren Fahrzeugs aufbringen musst, streng genommen mit allem was du daran verändert/verbessert hast. -dann wird ermittelt, welchen Restwert der Roller mit dem Schaden noch hat, generell bei örtlichen Fahrzeughändlern, wird also nicht die Welt sein. Dieser Restwert wird dann vom Wiederbeschaffungswert abgezogen, das ist die Summe, die du von der Versicherung zu bekommen hast. Also selbst wenn Totalschaden rauskommt ist das kein grosses Problem, selbst wenn du hinterher repariert hast kann man auch den zuvor abgezogenen Restwert zurückfordern, weil du das Fahrzeug behalten hast. Das Wichtigste ist jetzt das der Wiederbeschaffungswert korrekt ermittelt wird, solltest du mit dem Wert nicht einverstanden sein, weil er möglicherweise wirklich zu tief angesetzt ist(Listenpreise), bitte um Nachbesserung des Gutachtens, du bist der Auftraggeber und Kunde. Habe schon zig wirklich falsche Gutachten gerade über Roler gesehen, weil einfach nicht klar war wie die Fahrzeuge wirklich gehandelt werden. Tip: wenn das Ding wieder steht :plemplem: , lass ein Wertgutachten machen, dann ist die Zitterpartie bezüglich des Wertes nicht so schlimm. Falls weitergehende Fragen oder der Wunsch Wertgutachten besteht...., gerne. Gruss und viel Erfolg