So wie ich hier rausgelesen habe ist eine freiwillige Zulassung nur möglich bei einer eingetragenen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Jetzt habe ich überlegt meine Pk 50 SS , die 94 eine deutsche Betriebserlaubnis bekommen hat in der als Höchstgeschwindigkeit 65 km/h eingetragen ist , freiwillig zuzulassen. Ist dies dann überhaupt möglich? Gruß