...stimmt nicht so ganz..   nach der vor dem 18.01.2013 geltenden Fassung der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) durften die genannten Fahrzeuge mit der Klasse A1 gefahren werden. Mit der Neufassung der FeV wurde dann das Leistungsgewicht 0,1 kW/kg eingeführt. Nun gelten bei uns in der Bundesrepublik Deutschlang bekanntermaßen Besitzstandsregelungen. Von daher dürfen solche Altfahrzeuge der Klasse A1 nach wie vor gefahren werden.Die gesetzliche Regelung dazu finden Sie in den Vorschriften z
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