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Vespa zerlegt-was muss definitiv neu gemacht werden


Gedde

Empfohlene Beiträge

Hallo Freunde des Rollerfahrens,

ich habe eine Vespa P 80 x aus dem Jahr 1982, die ich 1997 mit einem original 200er Motor umgebaut habe.

Jetzt liegt sie schon seit 2002 zerlegt, ohne TÜV usw. bei meinen Eltern im, Keller.

Möchte meine Jugendfreundin mit neum Lack usw. zu neuem Glanz bringen.

Meine Fragen:

1.) Welche Dichtungen, Züge, Lager, (Lenkkopf, Achslager usw.) Kleinteile sollte ich auf jeden Fall austauschen, wenn ich die alte Dame schon mal in Ihre Bestandteile habe.

2.) Was ist bei der Neuabnahme zu beachten. Gibt es Stress, oder bekomme ich sie überhaupt wieder zugelassen?

Ich danke schon jetzt für Eure Antworten.

*greetz* Gedde

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Danke ... meinst Du, ich muß den Motor komplett auf machen.

Der hat zwar jetzt die ganze Zeit im Heizungskeller gelegen, hat aber grad mal 6000 runter gehabt.

Was würdest Du denn außerhalb am Chassis selber empfehlen?

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Bei einer Vollabnahme, die Du ja brauchst, könntest Du eventuell wegen der schlechten Vorderradbremse (16 mm-Achse*) Probleme bekommen. Sie war zwar immer schon schlecht, aber eine Vollabnahme ist etwas anderes als eine normale Hauptuntersuchung. Diese Bremse ist eben einfach nicht 'Stand der Technik'. Eine Bekannte hat deswegen keine Plakette bekommen und ist - mit Erfolg und 'gewusst wo' - zu einem anderen TÜV gefahren.

* im Gegensatz zu späteren 20 mm-Achsen bei PX Lusso, die auch nicht wesentlich besser war, oder eben der Scheibenbremse, die wirklich was kann - halbhydraulisch schon sehr schön und vollhydraulisch der echte Könner

Wahrscheinlich braucht Du auch einen rechten Spiegel, der bei diesem Baujahr nicht vorgeschrieben ist, aber bei einer Vollabnahme eben doch.

Aber vielleicht hast Du ja einen netten Prüfer...

Spezial Tipp: eine besondere Freude kannst Du Prüfern machen, indem Du die Fahrestellnummer schön lesbar machst. Ich hatte bei meiner alten PX 200 BJ 1981 die vielen Lackschichten an dieser Stelle freigeschmirgelt und mit Klarlack versiegelt. Beim TÜV-Termin, war der Prüfer insgesamt skeptisch, aber auch wohlwollend. Aber als er blankgeschmirgelte Fahrgestellnummer gesehen hat, ging in seinem Gesicht so richtig die Sonne auf und ab diesem Zeitpunkt war eigentlich alles in trockenen Tüchern...

Bearbeitet von enterprice
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Wenn man Eure TÜV-Geschichten so hört, das verwandelt ja jede Zuversicht in nackte Angst vor dem Horror "TÜV-Vollabnahme".... :heul:

Du solltest einfach sehen, dass alles dem Stand der Technik gerecht wird, der dem Baujahr entspricht, denn es gibt hier nicht nur Pflichten für uns arme Geprüften, sondern auch Rechte. Und Pflichten für die TÜV Prüfer.

Es ist keineswegs erforderlich, ein Fahrzeug, auch wenn es zur Vollabnahme muss, dem neueren Stand der Technik anzupassen. Das wäre ja was, wenn mein 68er Mustang plötzlich Airbag's, ABS und G-Kat haben müsste :plemplem: . Vorschriften können nicht geändert werden, nur weil die Karre ein paar Jahre still lag.

Das Fahrzeug muss den technischen Vorschriften seiner Bauart (BJ) entsprechend in stand gesetzt sein und alle Vorgaben erfüllen, die damals galten. ;-)

:-D:-D:-D

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Die einfachse Art der Vollabnahme:

TÜV Prüfer kommt

Ich tret an

Licht vorne/hinten

Fernlicht

Bremslicht

Hupe

Er geht rein, innerhalb von 10 min. waren meine Papiere fertig. Er ist net gefahren, hat nichts gewackelt, etc.

Der Roller sah aber auch aus, wie aus´em Ei gepellt.

:-D

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Wenn man Eure TÜV-Geschichten so hört, das verwandelt ja jede Zuversicht in nackte Angst vor dem Horror "TÜV-Vollabnahme".... :heul:

Du solltest einfach sehen, dass alles dem Stand der Technik gerecht wird, der dem Baujahr entspricht, denn es gibt hier nicht nur Pflichten für uns arme Geprüften, sondern auch Rechte. Und Pflichten für die TÜV Prüfer.

Es ist keineswegs erforderlich, ein Fahrzeug, auch wenn es zur Vollabnahme muss, dem neueren Stand der Technik anzupassen. Das wäre ja was, wenn mein 68er Mustang plötzlich Airbag's, ABS und G-Kat haben müsste :plemplem: . Vorschriften können nicht geändert werden, nur weil die Karre ein paar Jahre still lag.

Das Fahrzeug muss den technischen Vorschriften seiner Bauart (BJ) entsprechend in stand gesetzt sein und alle Vorgaben erfüllen, die damals galten. ;-)

:-D:-D:-D

Das habe ich auch immer so angenommen. Bei meiner alten PX 200 BJ 81 wurder mit bei der Vollabnahme 1993 ein rechter Spiegel auferlegt. Hab mich aber auch nicht gewehrt, denn mit dem 2. sieht man besser :grins:

Was die Bremse betrifft, ist sie ein Sicherheitsrelevantes Teil und die Wirkung der Trommelbremse ist ja wirklich mehr als bescheiden. Insofern finde ich eine Modernisierung an dieser Stelle wirklich sinnvoll. Inwieweit ein TÜV-Prüfer das Spielraum hat kann ich aber nicht sagen.

Es kommt halt auch immer auf das Ermessen des Prüfers an und der hat nicht immer Recht.

In diesem Sinne: viel Glück!

Bearbeitet von enterprice
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Bei meiner alten PX 200 BJ 81 wurder mit bei der Vollabnahme 1993 ein rechter Spiegel auferlegt.

ein motorad brauch laut vorschrift auch zwei spiegel.

das hat aber nichts mit dem shizzl zu tun, den du oben geschrieben hast..

:-D

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1981 waren die Bestimmungen noch nicht so.

Nein: PX 200 Bj 81 braucht nur den linken Spiegel. Wäre die Vespa durchgehend angemeldet gewesen hätte kein TÜV einen rechten Spiegel vorschreiben können.

Was den oben geschriebenen 'shizzl' betrifft, kann ich nur wiederholen, dass eine Bekannte von mir wegen der Bremse bei der Vollabnahme keinen TÜV bekommen hat...

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