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Hauskauf...


Andre

Empfohlene Beiträge

@schaplonski: sprechen wir von grundstücken oder häusern :-D

@schmied:3,5% kriegst du aber meistens nur wenn du einen großteil des kaufpreises selbst aufbringst, und wer hat schon mal locker so 50000,- auf dem kto.? 4% klingt da schon realistischer. wer nun denkt, wat sind schon 0,2 oder 0,5%, dem sei gesagt, das das schnell mal 50 euro oder mehr sein können, monatlich natürlich :-D , das ist dann schon das spritgeld, gelegentlich inkl. eintritt für einen run!!!

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  • 3 Monate später...

Hallo!

Hab mal ne Frage...

Wir haben heute ein Haus angeguckt...alles super, 160m², günstig (für die Verhältnisse hier)....kurz gesagt: gefällt uns.

Haken: 40 m² von den 160m² sind vermietet...an einen älteren Herren. Das Untergeschoss hat nen extra Eingang und wird so halt als Einliegerwohnung genutzt.

Wenn ich das Haus kaufen würde, will ich aber da niemanden wohnen haben, sondern ne geile Werkstatt/ Männerzimmer draus machen.

Die Verkäuferin meinte, das wär kein Problem...Ich wär ja dann der neue Vermieter: Einfach kündigen und in 3 (spätestens 6) Monaten ist die Wohnung frei.

Ist das so? Dauernd sieht man im Fernesehen irgendwelche Mieter, die nicht gehen wollen...riesen Ärger wegen nicht anerkannter Eigennutzung..blablabla...

Wer kennt sich da aus? Wie ist da die rechtliche Lage? Handele ich mir da u.U. nur Ärger ein?

EDITH:

Die Hausbesitzerin wohnt nicht im Haus! Das Haus war die ganze Zeit komplett vermietet (120 m² an eine Famile, 40m² an den älteren Herren)...jetzt ist die Familie ausgezogen. In diesem Fall gilt die Wohnung des älteren Herren doch nicht als Einliegerwohnung, oder? Sobald ich aber das Haus kaufe und einziehe, ist es eine...

kann sich der Mieter dann dagegen wehren? Hab gelesen, dass bei Einliegerwohnungen kein Mieterschutz gilt...

Bearbeitet von Andre
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Sehr wichtiger Punkt ist, wie lange das Mietverhältnis von dem Knaben bereits geht. Um so länger der da schon wohnt, desto mehr Schonfrist bekommt er, selbst wenn Du mit einer Eigenbedarfskündigung durchkommst.

Ich würde das nicht so auf die leichte Schulter nehmen. Denke Dich einfach mal in die Situation des Verkäufers. Wenn es so einfach wäre den Mieter raus zu bekommen, warum wohnt er dann überhaupt noch da? Die Mieter der großen Wohnung haben ja auch gekündigt, was eine Weile gedauert hat. Warum hat er diese Zeit nicht genutzt um das Haus komplett leer zu bekommen, was den Verkauf auf jeden Fall erleichtert / den Verkaufspreis anhebt.

Das ist ungefähr das selbe, wie bei Leuten, die Roller verkaufen wo diverse Mängel dran sind und der TÜV abgelaufen. Da wird dann ja gerne mal gesagt, daß das ja überhaupt kein Problem ist, da neu TÜV drauf zu bekommen. Wenn das kein Problem ist, warum macht er das nicht selbst?

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Das mit der langen Kündigungsfrist trifft nur zu wenn in einem alten Mietvertrag die Kündigungsfristen nach Mietdauer in Jahren festgelegt sind. Steht im Vertrag nichts dergleichen beträgt die längste Kündigungsfrist 9 Monate, also absehbar.

An der gleichen Sache knabber ich auch gerade. Ich würde gerne ein altes Haus kaufen das auch noch vermietet ist. Die Mieterin ist 85 und ich würde sie nach 40 Jahren in dem Haus ungern einfach vor die Türe setzen. Kündigungfrist auf 5 Jahre setzen und auf die Natur hoffen? In der Zeit das Haus mit der Mieteinahme finanzieren und so lange selber Miete zahlen?

Es ist nicht leicht!!!!!

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Bei Kündigung wegen Eigenbedarf hab ich bis dato immer die Erfahrung gemacht,

dass es scheinbar ohne Ärger nicht geht. Also, ich würde die Immobilie erst kaufen,

wenn der Alte aus der Wohnung raus ist.

Auf jeden Fall aber noch mal einen Fachmann zu Rate ziehen.

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hab aber gelesen, dass es für Einliegerwohnungen ein Sonderkündigungsrecht gibt. D.h., wenn ich als Besitzer/Vermieter in das Haus einziehe, dann kann ich demjenigen in der Einliegerwohnung ohne Begründung kündigen.

Frage ist nur, ob da nicht sein alter Mietvertrag (wo es noch keine Einliegerwohnung war, weil der Vermieter woanders wohnte) noch irgendwie gilt...

hier der Link!

Bearbeitet von Andre
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Ich muß gestehen, ich hab überhaupt keinen Plan. Ich weiß nur von meiner Schwester (Immobilienmaklerin), was es für Probleme geben kann, einen Mieter aus seiner Wohnung zu holen. Ich würde auf jeden Fall davor zum Anwalt wackeln. Wenn der Typ zickt, kann's teuer und langwierig werden.

Edith hat was gegen Rechtschreibfehler

Bearbeitet von vespa200m
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hab auch eher ein ungutes Gefühl bei der Geschichte...

Hab eben nochmal mit der Besitzerin telefoniert: Mieter ist Rentner und wohnt seit 4-5 Jahren in der Wohnung...Mietvertrag ist ein Standardvertrag. Sie will nicht mit ihm reden, bevor das Haus verkauft ist....

Ach Scheisse....

Das Haus wär echt geil... :-D(

kann ich dem als neuer Besitzer dann nicht einfach die Miete soweit hochsetzen, bis er geht? Aber so wie ich Deutschland kenne, gibts da auch ein Gesetz dagegen...

Bearbeitet von Andre
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Hallo!

Hab mal ne Frage...

Wir haben heute ein Haus angeguckt...alles super, 160m², günstig (für die Verhältnisse hier)....kurz gesagt: gefällt uns.

Haken: 40 m² von den 160m² sind vermietet...an einen älteren Herren. Das Untergeschoss hat nen extra Eingang und wird so halt als Einliegerwohnung genutzt.

Wenn ich das Haus kaufen würde, will ich aber da niemanden wohnen haben, sondern ne geile Werkstatt/ Männerzimmer draus machen.

Die Verkäuferin meinte, das wär kein Problem...Ich wär ja dann der neue Vermieter: Einfach kündigen und in 3 (spätestens 6) Monaten ist die Wohnung frei.

Ist das so? Dauernd sieht man im Fernesehen irgendwelche Mieter, die nicht gehen wollen...riesen Ärger wegen nicht anerkannter Eigennutzung..blablabla...

Wer kennt sich da aus? Wie ist da die rechtliche Lage? Handele ich mir da u.U. nur Ärger ein?

EDITH:

Die Hausbesitzerin wohnt nicht im Haus! Das Haus war die ganze Zeit komplett vermietet (120 m² an eine Famile, 40m² an den älteren Herren)...jetzt ist die Familie ausgezogen. In diesem Fall gilt die Wohnung des älteren Herren doch nicht als Einliegerwohnung, oder? Sobald ich aber das Haus kaufe und einziehe, ist es eine...

kann sich der Mieter dann dagegen wehren? Hab gelesen, dass bei Einliegerwohnungen kein Mieterschutz gilt...

Also, bei Zweifamilienhäusern gilt zwar das Mietrecht und folglich auch ein gewisser Mieterschutz, jedoch kann dem Mieter der Einliegerwohnung wesentlich leichter gekündigt werden, als z.B. bei einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus. Stichwort für die Verkäuferin: angemessene wirtschaftliche Verwertung, d.h., sie kann das Haus halt besser veräußern, wenn es leer steht.

Hier gilt demnach § 573 Abs. 2 Zi. 3 BGB (Ordentliche Kündigung des Vermieters). Der Vermieter muß ein berechtigtes Interesse nachweisen können, was in dem Fall jedoch kein Problem darstellen sollte, da der Verkauf seitens der Eigentümerin ja angestrebt ist. Die Kündigungsfrist beträgt mittlerweile (seit dem 01.04.2003 glaube ich...) nur noch drei Monate, egal, wie lange der Mensch da drin wohnt... Die Dame kann dem Mieter also jetzt schon ordentlich und fristgemäß kündigen wegen berechtigten Interesses....

Der Mieter kann die Sozialklausel geltend machen, sollte die Verkäuferin es auf einen Prozeß ankommen lassen, kann sich das Ganze jedoch hinziehen, da erst mal ein Räumungsurteil erwirkt werden muß und dann der Gerichtsvollzieher beauftragt werden muss, etcpp...

Solltest Du noch Fragen bezüglich des Mietrechts haben, PM an mich, bin gelernter Hausverwalter...

Gruß

André

Max. 30% in 3 Jahren

Stimmt nicht ganz, es sind max. 20% in drei Jahren, alles darüber hinaus unterliegt der Kappungsgrenze und ist strafbar... Außerdem gilt natürlich der Mietspiegel, welcher auch nicht überschritten werden darf, da es sich sonst möglicherweis um Mietwucher handeln kann (§5 WiStG).

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Die verkäuferin will aber keinen Stress und will dem Mieter auch nicht kündigen! Hab schon gefragt. Sie will schnell verkaufen, da Ehemann gestorben..blablabla...

Darüber hinaus dachte ich, dass Verkauf kein berechtigter Grund zur Mietkündigung ist!?

Was ist mit dem Einliegerwohnungs-Sonderkündigungsrecht?

Sobald ich da als Besitzer einziehe, dann ist das doch eine Einliegerwohnung und dann kann ich doch einfach so kündigen, oder? Außer es wird wieder auf Härtefall geklagt...(was bei einem Rentner sicher möglich ist...)

Bearbeitet von Andre
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Die verkäuferin will aber keinen Stress und will dem Mieter auch nicht kündigen! Hab schon gefragt. Sie will schnell verkaufen, da Ehemann gestorben..blablabla...

Darüber hinaus dachte ich, dass Verkauf kein berechtigter Grund zur Mietkündigung ist!?

Was ist mit dem Einliegerwohnungs-Sonderkündigungsrecht?

Sobald ich da als Besitzer einziehe, dann ist das doch eine Einliegerwohnung und dann kann ich doch einfach so kündigen, oder? Außer es wird wieder auf Härtefall geklagt...(was bei einem Rentner sicher möglich ist...)

Da gibt es für die Verkäuferin eigentlich keinen Streß, da sie ja ein berechtigtes Interesse an der wirtschaftlichen Verwertung ihres Hauses hat. Das ist im Mietrecht (also die 5xxer-Paragraphen im BGB) ganz klar geregelt worden.

Wegen des berechtigten Interesses an der wirtschaftlichen Verwertung habe ich Dir ja den §573 BGB genannt. Es ist auch für Richter logisch und nachvollziehbar, dass sich eine leere Immobilie besser vermarkten läßt, als ein vermietetes Objekt. Der Gesetzgeber ist der Ansicht, dass es einem Eigentümer nicht zuzumuten ist, wegen eines bestehenden Mietvertrages teilweise hohe fünf- bis sechsstellige, ergo sehr hohe Abschläge hinnehmen zu müssen.

Auch einem Rentner ist ein Umzug durchaus noch zuzumuten, es sei denn, er kann seine Gebrechlichkeit nachweisen oder er wohnt in dem Haus schon sein ganzes Leben oder aber, dass kein adäquater Ersatzwohnraum zu gleichen bzw. ähnlichen Konditionen zu beschaffen ist... Zumal der gute ja erst vier bis fünf Jahre da drin wohnt... Der kann sich zwar quer stellen, jedoch würde er vor Gericht wohl hintenüber kippen...

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Am Ende bin ich aber doch der Depp, wenn sie den Mieter rauskündigt und mich die Bude dann 20000€ mehr kostet!

Was ist denn mit diesem Sonderkündigungs-Gesetz? Das gilt doch dann in meinem Fall, oder?

Ich kauf die Bude billig mit Mieter, zieh ein und kündige ihm dann nach 573a...oder was spricht da dagegen?

da guck

§ 573a BGB

Erleichterte Kündigung des Vermieters

(1) Ein Mietverhältnis über eine Wohnung in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen kann der Vermieter auch kündigen, ohne dass es eines berechtigten Interesses im Sinne des § 573 bedarf. Die Kündigungsfrist verlängert sich in diesem Fall um drei Monate.

mit den 3 Monaten extra kann ich leben...

Jetzt muss ich nur noch rauskriegen, ob der alte Herr sehr gebrechlich ist...

Bearbeitet von Andre
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Am Ende bin ich aber doch der Depp, wenn sie den Mieter rauskündigt und mich die Bude dann 20000€ mehr kostet!

Was ist denn mit diesem Sonderkündigungs-Gesetz? Das gilt doch dann in meinem Fall, oder?

Ich kauf die Bude billig mit Mieter, zieh ein und kündige ihm dann nach 573a...oder was spricht da dagegen?

da guck

§ 573a BGB

Erleichterte Kündigung des Vermieters

(1) Ein Mietverhältnis über eine Wohnung in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen kann der Vermieter auch kündigen, ohne dass es eines berechtigten Interesses im Sinne des § 573 bedarf. Die Kündigungsfrist verlängert sich in diesem Fall um drei Monate.

mit den 3 Monaten extra kann ich leben...

Jetzt muss ich nur noch rauskriegen, ob der alte Herr sehr gebrechlich ist...

Mein Hinweis auf den Paragraphen bezog sich auf die Kündigung seitens der Alteigentümerin an den Opi...

Ich gebe jedoch zu Bedenken, das Du Dir da auch ein Kukucksei einfangen kannst und ein Mietrechtsprozeß lange dauern kann... (Ja, ich bin Deutscher und sehe immer alles schwarz... :-D )

Es ging mir auch nur darum, Dir darzulegen, welche Möglichkeit die Verkäuferin hat... Andererseits könnte ein gegnerischer Anwalt argumentieren, dass es sich bei dem Haus ja um ein 2-Parteien-Haus handelt und Du evtl. keine 2 Wohnungen benötigst... Anders bei einem 1-Fam.-Haus: da kannst Du dann Eigenbedarf anmelden, da Du ja den Wohnraum für Dich und Deine Familie benötigst... Lass lieber die alte Lady die Kündigung gegenüber dem Opi wegen Behinderung der angemessenen wirtschaftlichen Verwertung aussprechen und Du sparst Dir den Streß...

Ansonsten beauftrage einen Makler mit der Suche, die Provision ist gut angelegtes Geld, da ein !seriöser! Verbandsmakler (VDM oder RDM) gesetzlich und qua seines Verbandes dazu verpflichtet ist, Dich korrekt zu beraten und juristische Streitereien mit dem Verkäufer von vornherein ausgeschlossen sind...

Wegen der Gebrechlichkeit: Nicht Du mußt beweisen, dass Opi reichlich tatterich ist, sondern Opi muss den Nachweis erbringen... Bevor es aber soweit kommt, kannst Du dem Opi ja mal auf den Zahn fühlen, ob er nicht gewillt ist, auszuziehen... Ansonsten, wenn Dich die Hütte dadurch billischer kommt, zahlst Du Opi die Maklercourtage (2 Nettokaltmieten zzgl. Märchensteuer) für seine neue Behausung, dass kommt Dich auf jeden Fall günstiger...

Bearbeitet von BFCDynamo
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Habe gerade eine Wohnung in einen 3 Parteien Altbau gekauft, in der Wohnung wohnt auch noch jemand. Ich habe im Vorfeld da einfach mal angeschellt und das Gespraech gesucht und es war auch gut so: der Verkaeufer war in diesem Fall der Lump - hatte er der Frau erst angeboten die Whg selbst zu kaufen, die das aber nicht wollte und ihr dann zugesichert das die Whg dann erst Mitte 2006 verkauft wird. Von dem sofortigen verkauf wusste die Mieterinn nichts, waere quasi aus allen Wolken gefallen - Ende des ganzen: wir haben meine Plaene in Ruhe bei nem Kaffee durchgesprochen und konnten alles im guten klaeren! Ich habe dann spaeter die Wohnung gekauft - denn vom Gespraech bis zum Datum wo die Whg wirklich mir gehoert vergehen locker 3 Monate, dann habe ich nochmal 3 Monate Kuendigungsfrist zugesagt - sind insg. 6 Monate Zeit fuer die Frau sich entsprechenden Ersatz zu suchen, fuer sie und fuer mich eine akzeptable loesung. Das Gespraech fand meinerseits natuerlich mit einem Zeugen statt, wer weiss was noch kommt, gekuendigt wird jetzt zum 1.3. per Einschreiben vom Anwalt, denke das unterstreicht meinen Standpunkt.

War mir klar das das ein gewagtes Spiel sein kann ne vermietete Whg zu kaufen, habe aber damit auch ein gute Argument gehabt den Preis gut zu druecken. Das so geschaffene Polster kann u.U. dazu verwendet werden Mietausfall im Streitfall auszufangen oder evtl. andere Kosten zu lindern.

Ich wuerde immer wieder so verfahren, ein pers. Gespraech bring immer am meinsten, danach weist du erst wirklich wie der Mieter drauf ist und ob das was gutes oder schlechtes fuer dich wird. Und es is ja nix verwerfliches ein Haus zu kaufen, da kann man ja ganz offen drueber reden - oder nicht??

Worst case waere z.bsp. einen unwilligen Mieter mit 100% Behinderung und Pflegestufe 2 - denn klag mal raus, dann biste bei allen das schwarze unmenschliche Schaf, is auch kein guter Einstand in die Nachbarschaft...

:-D

Bearbeitet von Schmied
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wieso nicht erstmal ein nettes gespräch mit dem mann führen? ich meine wie würdet ihr denn reagieren in seiner situation? wenn man nett mit mir spricht und seine probleme darstellt, bei alternativen hilft (umzug/maklergebühren etc.), dann wäre das wohl eher kein problem. wenn aber gleich mit paragraphen und rausschmiss gedroht würde, dann würde ich wohl auch in die vollen gehen. persönlich vorbeischauen und nachfühlen. so läuft das hier. so paragraphenbriefeschreiber habens hingegen echt schwer.

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  • 2 Wochen später...

Hi!

Nix neues von dem Mieter..der is nie da...konnte ihn bis jetzt nicht erwischen.

Aber ich hab nochwas anderes gefunden!

Features:

220 m²!!! auf einer Ebene.. Untendrunter eine fette Doppelgarage! Bj.98...Flachdach...

Topzustand!..war ein Bürogebäude...fantastische Lage...leistbarer Preis!

Ein Gebäude zur Verwirklichung jeglicher Schrauberträume...bin ganz hin und weg!

Einziger Haken...die Decke ist 3,2 m hoch! So einen Kasten zu heizen muss doch Unmengen kosten, oder?

Bearbeitet von Andre
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wieso nicht erstmal ein nettes gespräch mit dem mann führen? ich meine wie würdet ihr denn reagieren in seiner situation? wenn man nett mit mir spricht und seine probleme darstellt, bei alternativen hilft (umzug/maklergebühren etc.), dann wäre das wohl eher kein problem. wenn aber gleich mit paragraphen und rausschmiss gedroht würde, dann würde ich wohl auch in die vollen gehen. persönlich vorbeischauen und nachfühlen. so läuft das hier. so paragraphenbriefeschreiber habens hingegen echt schwer.

Eben, wenn ich in der Situation des Mieters wäre, würde ich auch abkassieren, sprich mir den Umzug und den Makler zahlen lassen... Kommt den Erwerber auf jeden Fall günstiger, als ein Rechtsstreit, der eventuell (je nach Richter) ungewiß ist... Schwierig wirds immer dann, wenn eine Seite gleich mit dem Anwalt kommt (von vornherein...)

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Hi!

Nix neues von dem Mieter..der is nie da...konnte ihn bis jetzt nicht erwischen.

Aber ich hab nochwas anderes gefunden!

Features:

220 m²!!! auf einer Ebene.. Untendrunter eine fette Doppelgarage! Bj.98...Flachdach...

Topzustand!..war ein Bürogebäude...fantastische Lage...leistbarer Preis!

Ein Gebäude zur Verwirklichung jeglicher Schrauberträume...bin ganz hin und weg!

Einziger Haken...die Decke ist 3,2 m hoch! So einen Kasten zu heizen muss doch Unmengen kosten, oder?

Hört sich ja wirklich fantastisch an.

Hohe Decken sind doch kein Haken. Deutlich mehr Lebensqualität. Außerdem hat man tolle Möglichkeiten (z.B. Hochbetten oder Kletterwand für die Kinder).

Wenn es in manchen Räumen stört kann man die Decke ja immer noch abhängen. Wir haben 3 m Deckenhöhe, im Wohnzimmer haben die Vorbesitzer allerdings auf 2,70 abgehängt.

Wenn der Bau noch so neu ist, sollte man eigentlich davon ausgehen, daß der einigermaßen Isoliert ist, da kann das mit den Heizkosten so schlimm nicht sein.

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Einziger Haken...die Decke ist 3,2 m hoch! So einen Kasten zu heizen muss doch Unmengen kosten, oder?

Kommt halt auch ein bißchen auf deine Heizung an. Bei einem Neukauf würde ich auf jeden Fall die 5000 Euro investieren und die neuste Technik einbauen. Da geht so einiges.

Und Decken abhängen ist auch ne Maßnahme. Damit kann man sogar tolle Sachen verstecken, Beleuchtung, Beamer etc. Und im Notfall auf die bestehende Bodenplatte ne Fußbodenheizung drauf. Das nimmt nochmal Raumhöhe.

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Und im Notfall auf die bestehende Bodenplatte ne Fußbodenheizung drauf. Das nimmt nochmal Raumhöhe.

Geht meistens wegen den Türstöcken eher schlecht, Stichwort Sturz, bzw ist mit relativ viel Aufwand verbunden. Ne Fußbodenheizung braucht ja auch relativ viel Bodenaufbau....

Und gerade bei Bürogebäuden würde ich mich vorher informieren wies um die Dämmung steht, wobei bei Bj. 98 dürfte da nix fehlen....

Was mir noch eher negativ auffällt ist das Flachdach. Die sind oft ne Problemzone. Wenn da en bißchen gepfuscht wurde wirds relativ teuer. Schau mal in den Zimmern an den Außenwänden oben in die Ecken, ob man vielleicht schon was sieht....

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Also das Dach ist top, in den Ecken is gar nix. In dem Gebäude war eine Feinmess-Firma...das ganze Jahr wurde auf 20° klimatisiert...alles ist vom feinsten...elektrische Rollos rundum...

Verkaufsgrund: Familienstreit...alles im Eimer...Mann ist samt Firma umgezogen...Frau gehört das Ding...wills los werden...

Noch ein paar Sachen...

liegt in einem (ruhigen!) kleinen Gewerbegebiet am Rand...man hat also Sicht in ein Tal nach Norden und Westen...

Was ich noch klären muss, ob ich überhaupt ohne Gewerbeschein da einziehen darf...?

Gewerbe/Mischgebiet? Pro/kontra?

Ich finds irgendwie geil...kann Krach machen und keinen störts...die "Nachbarn" sind alles Firmen mit Wohnhaus aufm Gelände! Sind fast mehr Wohnhäuser als Firmengebäude in dem Gebiet!

Bearbeitet von Andre
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Ich glaub Mischgebiet ist immer Scheiße, darfst nicht richtig laut sein, mußt dafür mehr ertragen...

Gewerbegebiet rockt! Wenn du lärmen willst, ich schätz dich unbekannterweise einfach mal so ein :-D

Wenns so gut dasteht, Scheidungshäuser sind meistens Schnäppchen, relativ gesehen zum Neubaupreis, zumindest die die ich bisher gesehen hab...

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Was ich noch klären muss, ob ich überhaupt ohne Gewerbeschein da einziehen darf...?

Kann ich mir eigentlich nicht vorstellen. Problematisch ist es in so einem Gebiet eine Baugenehmigung für Wohnhäuser zu bekommen, aber wenn es erst einmal steht, dürfte das ziemlich egal sein. Gibt ja inzwischen auch viele ehemalige Werkswohnungen, die ganz normal vermietet werden.

Ansonsten lass Dir doch von Deinem Arbeitgeber eine Bescheinigung ausstellen, daß Du auch von zuhause arbeitest. Hatte ich seinerzeit auch, als ich noch Angestellter war. Den Arbeitgeber kostet das nichts und hat außerdem den Vorteil, daß man entsprechende Kosten von der Einkommenssteuer abziehen kann.

Gewerbe/Mischgebiet? Pro/kontra?

Wo Dir allerdings Gedanken machen solltest ist die Situation für Deine Kinder. Spielmöglichkeiten, andere Kinder, Wege zu Kindergarten, Schule etc.

Genau wie Du mehr Krach machen kannst als in einem Wohngebiet mußt du natürlich auch mit mehr Krach rechnen. Z.B. Liefer-Schwerlastverkehr (auch nachts oder früh morgens).

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Wo Dir allerdings Gedanken machen solltest ist die Situation für Deine Kinder. Spielmöglichkeiten, andere Kinder, Wege zu Kindergarten, Schule etc.

Du musst dir das als "Kaff"-Gewerbegebiet vorstellen....da stehen vielleicht 8 Firmen drin....und du bist in 2 Minuten einmal quer drübergelatscht. Meine Kinder hättens zum Kindergarten sogar näher als die Kinder aus dem Neubaugebiet dort!

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